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Sind Ihre Reisedokumente noch gültig?

Nicht nur zur Urlaubzeit, sondern das ganze Jahr hinweg werden Urlaubsreisen geplant, deshalb empfiehlt das Bürgeramt Aalen, die Reisedokumente rechtzeitig zu prüfen.

Der Personalausweis und Reisepass werden von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Es kann dadurch zu Bearbeitungszeiten von 3 bis 4 Wochen kommen.

Aber nicht nur für Urlaubsreisen ist die Gültigkeit der Ausweise wichtig. In Deutschland gilt allgemein eine Ausweispflicht für alle Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahren. Darüber hinaus ist es ärgerlich, wenn erst an der Grenze bzw. am Flughafen auffällt, dass das Ausweisdokument abgelaufen ist. Wer rechtzeitig nachschaut, ob seine Dokumente noch gültig sind, spart sich somit im Zweifel eine Menge Ärger.

Denken Sie bitte daran und beantragen Sie Ihre Reisedokumente deshalb rechtzeitig!

Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes beim Bürgeramt Aalen oder den Außenstellen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Wenn vorhanden – bisheriges Ausweisdokument
  • Passfoto biometriegeeignet (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit
  • Personenstandsurkunde - z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (ggf. übersetzt) – muss immer aktuell vorgelegt werden!
  • bei Umsiedlern nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein und evtl. vorhandener Nachweis über die Namenserteilung
  • bei Einbürgerung zusätzlich Einbürgerungsurkunde
  • bei Personen unter 16 Jahren (beim Personalausweis) und unter 18 Jahren (beim Reisepass) zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern (aktueller Sorgerechtsnachweis) – bei der Antragstellung muss ein Elternteil anwesend sein

Für Fragen zur Beantragung von Ausweisdokumenten steht Ihnen gerne das Team vom Bürgeramt Aalen persönlich während ihrer Öffnungszeiten und telefonisch unter der Rufnummer 07361/52-1087 bzw. -1097 zur Verfügung. Sie können sich auch gerne im Internet unter www.aalen.de über die Antragsmodalitäten informieren.

Unter www.auswaertigesamt.de erhalten Sie Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes.

Wichtiger Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Verlust gemeldete Dokumente nach dem Wiederauffinden grundsätzlich der Passbehörde vorzulegen sind, um die Löschung aus den Sachfahndungsdateien zu veranlassen. Erst nach Löschung aus den Sachfahndungsdateien kann das Dokument (wenn kein neues Dokument ausgestellt wurde) bis zum Ende des regulären Gültigkeitszeitraums wieder verwendet werden.

Öffnungszeiten – Bürgeramt Aalen

Montag, Dienstag 08.30 Uhr bis 16.15 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 11.45 Uhr
© Stadt Aalen, 05.04.2019