Nicht nur zur Urlaubzeit, sondern das ganze Jahr hinweg werden Urlaubsreisen geplant, deshalb empfiehlt das Bürgeramt der Stadt Aalen, die Reisedokumente rechtzeitig zu prüfen.
Aber nicht nur für Urlaubsreisen ist die Gültigkeit der Ausweise wichtig. In Deutschland gilt allgemein eine Ausweispflicht für alle Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahren.
Darüber hinaus ist es ärgerlich, wenn erst an der Grenze bzw. am Flughafen auffällt, dass das Ausweisdokument abgelaufen ist. Wer rechtzeitig nachschaut, ob seine Dokumente noch gültig sind, spart sich somit im Zweifel eine Menge Ärger.
Der Personalausweis und Reisepass werden von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Es kann dadurch zu Bearbeitungszeiten von 3– 4 Wochen kommen.
Deshalb ist die frühzeitige Beantragung der Ausweisedokumente zu empfehlen.
Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes beim Bürgeramt Aalen oder den Bezirksämtern oder Geschäftsstellen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Es wird darauf hingewiesen, dass verlustig gemeldete Dokumente nach dem Wiederauffinden grundsätzlich der Passbehörde vorzulegen sind, um die Löschung aus den Sachfahndungsdateien zu veranlassen. Erst nach Löschung aus den Sachfahndungsdateien kann das Dokument (wenn kein neues Dokument ausgestellt wurde) bis zum Ende des regulären Gültigkeitszeitraums wieder verwendet werden.
Öffnungszeiten – Bürgeramt Aalen
Montag, Dienstag 8.30 Uhr - 16.15 Uhr
Mittwoch 7.30 Uhr - 16.15 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 11.45 Uhr
Für Fragen zur Beantragung von Ausweisdokumenten steht Ihnen gerne das Team vom Bürgeramt der Stadt Aalen während der Öffnungszeiten oder telefonisch unter der Rufnummer 07361/52-1087 bzw. -1097 zur Verfügung. Sie können sich auch gerne im Internet unter www.aalen.de über die Antragsmodalitäten informieren.
Unter www.auswaertigesamt.de erhalten Sie Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes.