Schwarzarbeit
Liegen der Stadt Aalen Erkenntnisse vor, dass Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz vorliegen, werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
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