Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Kredite dürfen nur für Investitionen,
Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden, für Ausgaben des laufenden Betriebs ist die Aufnahme von Krediten nicht zulässig.
Die Rechtsaufsichtsbehörde, im Falle der Stadt Aalen das Regierungspräsidium Stuttgart, muss die Höhe der geplanten Kreditaufnahme genehmigen. Die Höhe der Kreditaufnahme ist in der Haushaltssatzung eigens auszuweisen.
Jahr | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | Plan 2021 |
Plan 2022 |
Plan 2023 |
Plan 2024 |
Schuldenstand je Einwohner in Euro |
767 | 510 | 449 | 416 | 344 | 298 | 482 | 717 | 873 | 822 | 776 |