Satzung über die regelmäßige Weitergabe von Daten an die kommunale Statistikstelle von anderen Ämtern und Dienststellen
S a t z u n g über die regelmäßige Weitergabe von Daten an die kommunale Statistikstelle von anderen städtischen Ämtern und Dienststellen der STADT AALEN (Kommunalstatistiksatzung) vom 17. September 1998
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBL. S.578, berichtigt S. 720), zuletzt geändert am 20. März 1997 (GBL.S.101) und § 9 Abs. 6 Satz 3 des Landesstatistikgesetzes in der Fassung vom 24. April 1991 (GBL. S. 215), zuletzt geändert am 7. Februar 1994 (GBL.S. 92) hat der Gemeinderat der Stadt Aalen am 17. September 1998 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Kommunale Statistikstelle
Die Stadt Aalen betreibt eine kommunale Statistikstelle im Sinne des § 9 Abs. 1 des Landesstatistikgesetzes.
§ 2 Zulässigkeit der Datenweitergabe
(1) Für die folgenden Kommunalstatistiken geben die zuständigen städtischen Ämter und Dienststellen nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 Daten, die in ihrem Geschäftsgang angefallen sind, regelmäßig an die kommunale Statistikstelle weiter:
- Statistik über den Bevölkerungsstand,
- Statistik über die Bevölkerungsbewegungen.
(2) Die Aufbereitung von Daten anderer städtischer Ämter und Dienststellen zu Geschäftsstatistiken kann ganz oder teilweise der kommunalen Statistikstelle übertragen werden, soweit dies nicht durch einzelgesetzliche Übermittlungsverbote ausgeschlossen ist.
§ 3 Verfahren der Datenweitergabe
(1) Die regelmäßige Weitergabe von Daten nach dieser Satzung erfolgt grundsätzlich im schriftlichen Verfahren. Die Weitergabe kann auch durch Übersenden von Magnetbändern, Disketten, CD-Roms oder durch Datenfernübertragung erfolgen.
(2) Die Datenträger sind im verschlossenen Umschlag zu versenden oder persönlich zu übergeben.
§ 4 Weitergabe von Merkmalen für die Statistik über den Bevölkerungsbestand
Für die Statistik über den Bevölkerungsbestand gibt die Meldebehörde jährlich zum Stand 30. Juni und 31. Dezember aus dem Melderegister für jeden Einwohner folgende Daten als Erhebungsmerkmale an die kommunale Statistikstelle weiter:
- Straßennummer und Hausnummer der Wohnung in Aalen,
- Datum des Einzugs,
- Datum des letzten Statuswechsels in dieser Wohnung,
- Datum der gegenwärtigen und früheren Wohnungen,
- Nummer der kleinräumigen Zuordnungen und weiterer Bezirkszuordnungen (wie z.B. Schulbezirke, Wahlbezirke ...) aller Wohnungen in Aalen,
- Seriennummer zur Differenzierung von Personen gleichen Geschlechts, die am selben Tag geboren sind,
- Zugehörigkeit zur Wohnbevölkerung,
- Gemeindeschlüssel der derzeitigen Hauptwohnung und der zuletzt bezogenen Nebenwohnung,
- Anzahl weiterer Wohnungen in Aalen oder sonst in Deutschland,
- Datum des Zuzugs in Aalen und gegebenenfalls in Deutschland,
- Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Meldepflicht, Erwerbstätigkeit, Berufs- und Sozialschlüsselnummer,
- Datum der letzten Familienstandsänderung,
- Jahr der Einbürgerung bzw. Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit,
- Anmeldung des Ehepartners, der Eltern und Kinder für die in Nr. 1 genannte Wohnung in Aalen,
- Anmeldung des Ehepartners in Aalen für eine andere als in Nr. 1 genannte Wohnung,
- Anzahl der in Aalen lebenden Kinder unter 18 Jahren,
- Stellung im Haushalt, Nummer des Haushaltsverbandes,
- Wahlberechtigung,
- Straßennummer und Hausnummer der zuletzt aufgegebenen Wohnung in Aalen, Status dieser Wohnung, Datum des Auszugs,
- Gemeindeschlüsselnummer der inländischen Herkunftsgemeinde, Hausnummer und Status der dortigen Wohnung bzw. Staatenschlüsselnummer des Herkunftsstaats bei Zuzug aus dem Ausland,
- Nummer für gemeinsamen Namen unter der in Nr. 1 genannten Adresse,
- Zeitpunkt des Datenauszugs aus dem Melderegister,
- Straßennummer und Hausnummer der weiteren Wohnungen in Aalen, Gemeindeschlüsselnummer für weitere Wohnungen außerhalb von Aalen,
- Datum des Einzugs in diese Wohnungen,
- Datum des letzten Statuswechsel in diesen Wohnungen,
- derzeitiger Status dieser Wohnungen,
- Kennung der Reihenfolge der Änderungen des Melderegisters.
§ 5 Weitergabe von Merkmalen für die Statistik über die Bevölkerungsbewegung
Für die Statistik über die Bevölkerungsbewegung gibt die Meldebehörde mindestens monatlich für die Personen, die den Bestand des Melderegisters verändern, die Daten nach § 4 Nr. 1 bis 17 und Nr. 23 bis 27 sowie folgende Daten als Erhebungsmerkmale an die kommunale Statistikstelle weiter:
- Anlass der Veränderungsmeldung,
- Ereignisdatum und Datum der Änderung des Melderegisters,
- Straßennummer und Hausnummer der weiteren Wohnungen in Aalen,
- Gemeindeschlüsselnummer weiterer Wohnungen außerhalb von Aalen, Hausnummern und Status dieser Wohnungen,
- über den Ehepartner:
a) Geburtsdatum, Geschlecht, Seriennummer zur Differenzierung von Personen gleichen Geschlechts die am selben Tag geboren sind,
b) Staatsangehörigkeit, Jahr der Einbürgerung bzw. Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Berufs- und Sozialschlüsselnummer, Meldepflicht,
c) Gemeindeschlüsselnummer, Hausnummer, Zugehörigkeit zur Wohnbevölkerung, Datum des Ein- und Auszugs für frühere Wohnungen außerhalb von Aalen,
d) Straßennummer, Hausnummer, kleinräumige Zuordnung für frühere Wohnungen innerhalb von Aalen,
- bei Eheschließung:
a) früherer Familienstand, Familienstand des Ehepartners vor der Ehe,
b) Gemeindeschlüsselnummer bzw. Staatenschlüsselnummer vom Wohnort des Ehepartners, Status der Wohnung des Ehepartners, Zugehörigkeit des Ehepartners zur Wohnbevölkerung,
c) Straßennummer und Hausnummer der Wohnung des Ehepartners in Aalen,
- bei Beendigung der Ehe: Ehedauer
- bei Geburt:
a) Geburtsdatum, Geschlecht, Seriennummer zur Differenzierung von Personen gleichen Geschlechts, die am selben Tag geboren sind, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Berufs- und Sozialschlüsselnummer der Mutter und des Vaters,
b) Familienstand, Datum der letzten Familienstandsänderung, Datum der letzten Eheschließung, Datum der Beendigung der letzten Ehe der Mutter,
c) wievielte Geburt dieser Ehe,
d) Mehrlingsgeburt,
e) Rechtsstellung des Kindes
- bei Sterbefall: Sterbedatum
- bei Zuzug nach Aalen bzw. Wegzug aus Aalen:
a) Gemeindeschlüsselnummer der inländischen Ziel- bzw. Herkunftsgemeinde bzw. Staatenschlüsselnummer des Ziel- bzw. Herkunftsstaates,
b) Status, Zugehörigkeit zur Wohnbevölkerung und Hausnummer der Wohnung in der Ziel- oder Herkunftsgemeinde,
c) Datum des Auszugs aus der aufgegebenen Wohnung,
- bei Umzug innerhalb Aalen:
a)Straßennummer, Hausnummer und kleinräumige Zuordnung der aufgegebenen Wohnung,
b)Status der aufgegebenen Wohnung,
- bei Staatsangehörigkeitsänderung: frühere Staatsangehörigkeit,
- bei Änderung der Religionszugehörigkeit: frühere Religionszugehörigkeit.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.