Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Aalen am 10. April 2003 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufgaben und Stellung des Limesmuseums
Die Stadt Aalen verfolgt mit ihrem Limesmuseum ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Das Museum dient der Förderung von Kunst und Kultur sowie der Förderung von Bildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb des Museums, das als Zweckbetrieb im Sinne der Abgabenordnung geführt wird.
§ 2 Allgemeines
Das Museum ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mittelverwendung
Mittel des Museums dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Aalen erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des Museums.
Die Stadt Aalen erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Museums oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
§ 4 Vergünstigungsverbot von Personen
Das Museum darf keine Person durch Ausgaben, die zweckfremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.