Das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Aalen hat die wiederholte Beschwerde von Stadtrat Rehm wegen der neuen Sitzordnung im Technischen Ausschuss des Gemeinderats zurückgewiesen. Er hat den für ihn vorgesehenen Platz einzunehmen, da die neue Sitzordnung am 15. Februar 2017 im Rahmen der Sitzung des Technischen Ausschusses bekannt gegeben wurde und auch er somit ausreichend informiert worden sei, teilt das Regierungspräsidium in einer Stellungnahme an Rehm mit.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Aalen wurde die neue Sitzordnung in der Sitzung des Ältestenrats am 30. Januar 2017 festgelegt. Die neue Sitzordnung wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses vor Eintritt in die Tagesordnung am 15. Februar 2017 mündlich mitgeteilt.