Reden von Oberbürgermeister Frederick Brütting und Stellvertretender Stadtkämmerer Wolfgang Barth zur Haushaltseinbringung am 26. Oktober 2023.
Es gilt das gesprochene Wort
Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderats,
sehr geehrte Besucherinnen und Besucher der heutigen Sitzung,
liebe Medienvertreterinnen und Medienvertreter,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung,
ich darf Ihnen heute den Haushaltsplanentwurf der Stadt Aalen für das Jahr 2024 vorlegen. Es ist erneut ein Etatentwurf, der stark von negativen äußeren Einflüssen geprägt ist: Krieg in der Ukraine, Terror und Krieg im Nahen Osten, Flucht und Vertreibung, hohe Energiekosten, Inflation und die Folgen des Klimawandels bilden leider den geopolitischen Rahmen der diesjährigen Etateinbringung.
Aber, meine Damen und Herren, Resignation und Verzweiflung, Zukunftsangst und Abschottung sind nicht die richtigen Antworten, sie bieten keine Lösungen für die vor uns liegenden Aufgaben!
Gerade wenn globale Unsicherheiten zunehmen, müssen wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern Verlässlichkeit, Halt und Sicherheit bieten.
Während auf Bundesebene wenig gemeinsame Positionen gefunden werden und auf Landesebene gar eine gewisse Lethargie herrscht, müssen wir auf kommunaler Ebene handeln. Vor Ort - in den Städten und Kommunen- genügt es nicht, Probleme nur zu beschreiben – wir müssen sie angehen und lösen!
Das gilt auch für ein Thema, das heute noch Beratungsgegenstand sein wird: Die Aufnahme und Unterbringung von Menschen, die in Folge von Krieg ihre Heimat verloren haben.
Unsere heutige Stadtgesellschaft ist auch durch Zuwanderung und Integration zu dem geworden, was sie heute ist. Viele von uns haben Vorfahren, die als Geflüchtete oder Vertriebene nach dem Zweiten Weltkrieg in Aalen eine neue, eine sichere Heimat gefunden haben. Auch in den vergangenen Jahrzehnten sind immer wieder Menschen aus anderen Ländern zu uns gekommen. Aus anfangs Fremden wurden im Laufe der Zeit Mitbürgerinnen und Mitbürger, Arbeitskolleginnen und –kollegen, Bekannte, Freundinnen und Freunde oder gar Familie. Eines aber eint uns alle: Wir sind alle Aalenerinnen und Aalener!
Und dazu gehört auch, dass sich die Menschen in Aalen engagieren und einbringen. Bürgerwille und -beteiligung werden in der stolzen, ehemals freien Reichsstadt Aalen seit jeher groß geschrieben.
In weiten Teilen der Welt stehen die Demokratien unter Druck, werden Grund- und Freiheitsrechte der Menschen eingeschränkt - eine sorgenvolle Entwicklung. In Aalen jedoch setzen wir Zeichen für Demokratie, für Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte: Aalens demokratische Strukturen wachsen!
Im kommenden Jahr wird Aalens zweitgrößte Ortschaft zum ersten Mal seit der Eingemeindung 1938 wieder eine Bürgervertretung vor Ort haben. Die Menschen in Unterrombach und Hofherrnweiler sind am 9. Juni aufgerufen, einen neuen Ortschaftsrat zu wählen. Viele weitere Formate, wie z.B. der im Januar konstituierte Jugendgemeinderat, der Aalener Klimabeirat oder der Prozess zum Albaufstieg, zeugen vom hohen Stellenwert der direkten Bürgerbeteiligung in Aalen. Dieses bürgerschaftliche Engagement hat bei uns auch Tradition: Morgen feiern wir 25 Jahre – oder anders ausgedrückt: ein Vierteljahrhundert– Lokale Agenda!
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur kommunalpolitischen Mitarbeit in unseren Gremien aufrufen. Am 9. Juni 2024 wählt Aalen einen neuen Gemeinderat und acht neue Ortschaftsräte. Kandidieren Sie und gehen Sie zur Wahl – gestalten Sie die Zukunft Aalens aktiv mit!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Aalen ist und bleibt ein leistungsstarker und innovativer Unternehmensstandort. Und: Aalens wirtschaftliche Strukturen wachsen!
Mit dem Neubau der Fa. Carl Zeiss im Gewerbe- und Technologiepark Ebnat vollzieht sich eine der landesweit größten Gewerbeansiedlungen. Damit wächst auch die Anzahl der in Aalen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um mindestens 2.000 Menschen.
Dieses Wachstum ist jedoch kein Zufall, sondern Ergebnis einer aktiven Wirtschaftspolitik. Dank einer langfristigen Bodenvorratspolitik kann Aalen die notwendigen Flächen für wirtschaftliches Wachstum bereitstellen – und wir werden hier nicht nachlassen! Mit einem deutlichen erhöhten Ansatz von 14 Mio. € für den Grunderwerb werden wir auch im kommenden Jahr in Grund und Boden in Aalen investieren.
Mein ausdrücklicher Dank gilt an dieser Stelle allen Aalener Unternehmen und Betrieben für ihre Investitionen in und für den Wirtschaftsstandort Aalen! Es ist ihrem Engagement und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verdanken, dass die Stadtkasse auch im Jahr 2024 mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund 50 Mio. € rechnen kann.
Und dennoch müssen wir aufpassen, dass wir die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Aalens und der gesamten Region nicht überstrapazieren, denn sie hat ihre Grenzen!
1,1 MILLIARDEN EURO – lautet die gigantische Summe, die ein Klinikneubau auf der grünen Wiese an einem noch undefinierten Standort kosten soll.
Meine Damen und Herren des Gemeinderats, mit veranschlagten 44 Mio. € kommt die Stadt Aalen für rund ein Viertel der gesamten Kreisumlage auf. Es ist daher wichtig, dass wir uns als einer der „Hauptfinanzierer“ bei einer solchen milliardenschweren Entscheidung mit einbringen. Und es sollte im Interesse der gesamten kommunalen Gemeinschaft liegen, bei dieser Frage nach der besten und wirtschaftlichsten Antwort zu suchen.
Mit der Kombi-Lösung am Ostalb-Klinikum hat die Stadtverwaltung einen Lösungsweg aufgezeigt, der ökologisch, ökonomisch und schnell umsetzbar ist. Ich bin der festen Überzeugung, dass es im Interesse des gesamten Landkreises ist, die Kombi-Lösung anzupacken – für eine zukunftsfähige Klinikstruktur im Ostalbkreis!
Meine Damen und Herren, neben den demokratischen und wirtschaftlichen Strukturen gibt es für Aalen noch weiteres Wachstumspotenzial und die Bevölkerungsvorausrechnung zeigt es deutlich: Aalens Bevölkerung wächst! Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner die 70.000-Marke klar überschreiten.
Es ist unsere Aufgabe, liebe Stadträtinnen und Stadträte, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um dieses Wachstum nachhaltig, ökonomisch, klima- und sozialverträglich zu gestalten.
Mit Ihren Beschlüssen zu Klimaneutralität, Wohnraumversorgung, Bildung und Betreuung haben Sie die kommunalpolitische Agenda der kommenden Jahre vorgezeichnet. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf greift diese Schwerpunktsetzung auf. Lassen Sie mich das anhand einiger Eckdaten und Kennzahlen verdeutlichen.
Vor gut zwei Jahren haben Sie die Klimaneutralität für Aalen ab dem Jahr 2035 beschlossen. Seither haben wir schon Vieles erreicht. Aber: Die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung muss nun mit weiteren konkreten Projekten angegangenen werden, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen.
Hierbei stehen uns die Stadtwerke und die Ostalb Bürger Energie als verlässliche und kompetente Partner zur Seite. Auch die Aalener Unternehmen haben durch die Unterzeichnung der gemeinsamen Aalener Erklärung ihren Willen bekundet, aktiv am Ziel der Klimaneutralität bis 2035 mitzuarbeiten. Bereits in den kommenden Monaten stehen große Investitionen in die Erzeugung von erneuerbarer Energie bei den Unternehmen auf der Agenda. Im Klimabeirat Anfang Dezember werden wir Ihnen den ausgearbeiteten Aalener Energieleitplan vorstellen können – ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung!
Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Eigenerzeugung von umweltfreundlicher Energie unterstützen. Auf Antrag aus diesem Gremium werden wir Ihnen in einer der nächsten Sitzungen den Richtlinienentwurf für die Förderung von privaten Balkon-PV-Anlagen zur Beratung vorlegen. Rund 20.000,- € haben wird dafür im Etat vorgesehen.
Ohne Mobilitätswende kein Klimaschutz! Daher werden wir auch im Jahr 2024 wieder rund 2,5 Mio. € in den Ausbau der Radinfrastruktur investieren. Aus dem Beteiligungsprozess zum Albaufstieg wurden zahlreiche Vorschläge zur Stärkung der umweltfreundlichen Verkehrsträger abgeleitet, die es nun schrittweise umzusetzen gilt.
Meine Damen und Herren, ein chinesisches Sprichwort besagt: „Der beste Zeitpunkt, einen Baum zu pflanzen, war vor 20 Jahren. Der zweitbeste Zeitpunkt ist jetzt.“ In Aalen werden daher jährlich 200.000,- € für das städtische Baumpflanzprogramm im Haushalt veranschlagt. Private Baumpflanzen werden über das städtische Innenentwicklungsprogramm zusätzlich mit insgesamt 170.000,- € bezuschusst.
Weitere Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind z.B. die Wiederherstellung des Gaulbads am Kocher und die Errichtung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen.
Für die Umrüstung unserer Straßenbeleuchtung auf energiesparende und umweltfreundliche LED-Leuchtmittel haben wir bereits im vergangenen Jahr den Ansatz auf 400.000,- € verdoppelt. Aber: Selbst mit dieser Aufstockung würden wir noch weitere 13 Jahre benötigen, um alle Leuchtmittel zu tauschen.
Hand auf’s Herz, liebe Stadträtinnen und Stadträte, das dauert zu lange! Bei stetig steigenden Strompreisen können wir mit einer schnellen Umrüstung unserer Straßenbeleuchtung richtig Geld sparen. Mit dem zügigen Austausch der noch vorhandenen ineffizienten Quecksilber- und Natriumdampfleuchten gegen hocheffiziente LED-Leuchten kann der Energieverbrauch um gut 80 Prozent gesenkt werden.
Ich möchte Ihnen daher heute einen Ergänzungsvorschlag zum vorliegenden Etatentwurf unterbreiten. Lassen Sie uns bei der Umstellung unserer Straßenbeleuchtung den großen Wurf wagen. Für mehr Artenschutz, für mehr Energieeinsparung und somit auch mehr Umwelt- und Klimaschutz! Mit Investitionskosten von rund 6 Mio. € abzüglich einer Förderung in Höhe von 1,5 Mio. € kostet uns diese Umrüstung rund 4,5 Mio. €, verteilt auf die nächsten drei Jahre, also Ende 2026.
Als Gegenfinanzierung schlagen wir Ihnen drei Alternativen vor.
Erstens: Eine auf den Zeitraum von drei Jahren befristete, zweckgebundene und moderate Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 410 Prozentpunkte. Dies führt zu jährlichen Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt von rund 1,1 Mio. €. Hinzu kommen die Einsparungen bei den Energiekosten von bis zu 600.000,- € bis zum Jahr 2026 und sogar 1,3 Mio. € bis 2029 sowie weitere Einsparungen bei den viel den robusteren LED-Leuchten. Die Hebesatzanpassung führt im Einfamilienhausbereich zu Mehrausgaben im niedrigen zweistelligen Betrag pro Jahr.
Zweitens: Wir finden gemeinsam echte Einsparpotenziale im vorliegenden Etat von jährlich mindestens 1 Mio. € in den kommenden drei Jahren.
Oder drittens: Der Landkreis verzichtet auf eine Erhöhung der Kreisumlage. Damit wäre die Investition bereits im nächsten Jahr finanziert.
Die zügige Umrüstung unserer Straßenbeleuchtung halte ich für eine kluge und vernünftige Investition, um gemeinsam Energie zu sparen – das ist modern, nachhaltig, schwäbisch!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, laut Studien und Expertenmeinungen fehlen bundesweit allein in diesem Jahr rund 700.000 Wohnungen. Bund und Land haben den sozialen Wohnungsbau über Jahrzehnte vernachlässigt. Die Stadt Aalen unternimmt gemeinsam mit der Wohnungsbau größte Anstrengungen, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum für unsere wachsende Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
Wohnraumakquise, verpflichtende Quote für bezahlbaren Wohnraum, Konversionen und konsequente Innenentwicklung sind hier die entscheidenden Schlagworte. Und dennoch wird das prognostizierte Bevölkerungswachstum nicht ohne neue Baugebiete möglich sein. So wollen wir bei der Erschließung des Baugebiets Eichholzweg in Hofen zügig vorankommen. Auch die Planungen für die Baugebiete Steine in Fachsenfeld, Heidfeld in Waldhausen und Hölläcker in Ebnat werden wir vorantreiben.
Die Wohnungsbau Aalen ist unser verlässlicher Partner beim Bau von bezahlbarem Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dies ist ihr sozialer und gesellschaftsvertraglicher Auftrag. Aber: Bau-, Energie- und Materialkostensteigerungen machen auch vor unserer städtischen Tochter nicht Halt und erschweren die ohnehin angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zusätzlich. Um die „WoBau“ mit den notwendigen Finanzmitteln auszustatten, schlagen wir Ihnen daher heute vor, auf die Gewinnabführung an den städtischen Haushalt zu verzichten. Indirekt also ein städtischer Zuschuss für den sozialen Wohnungsbau.
Und noch eine ganz aktuelle Information: Erst Vorgestern wurden die Wettbewerbsergebnisse für das Wohnungsbau-Projekt am Tannenwäldle präsentiert. Dort werden insgesamt 84 neue moderne Wohnungen entstehen. 30 davon werden mietpreisgebundene und 6 rollstuhlgerechte Wohneinheiten sein.
Auch die Stadt wird in dieser für unsere Gesellschaft zentralen Angelegenheit nicht nachlassen. Die letztjährige Erhöhung des Haushaltsansatzes für unser Handlungsprogramm Wohnen auf 750.000,- € haben wir daher auch für das kommende Jahr und den gesamten Finanzplanungszeitraum konsequent beibehalten. Und mit dem Umzug unserer Bertungsstelle für die Wohnungsnotfallhilfe in das Gebäude Marktplatz 2 schaffen wir eine zentral gelegene Anlaufstelle für Wohnungssuchende mitten in der Stadt.
Wohnraumversorgung und Vermeidung von Obdachlosigkeit sind in Aalen zentrale Elemente unserer aktiven kommunalen Sozialpolitik!
Verehrte Stadträtinnen und Stadträte, beim Blick in den vorliegenden Etatentwurf wird eines sehr deutlich: Die finanziell weitaus größten Herausforderungen gehen mit den notwendigen Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur einher. Der von Ihnen beschlossene Kindertagesbetreuungsplan AKITA 2030 weist einen zusätzlichen Ausbaubedarf von 350 Plätzen bis zum Jahr 2030 aus. Der Bestand an Kita-Plätzen wird sich demnach bis 2030 auf insgesamt rund 3.570 Plätze erhöhen.
Lassen Sie mich beispielhaft einige der derzeit laufenden und künftig anstehenden Ausbauprojekte aufzählen:
Hinzu kommen die städtischen Zuschüsse für Ausbauprojekte der privaten und kirchlichen Träger:
Die angestrebten Ziele im Kinderbetreuungsbereich können aber nur dann erreicht werden, wenn wir neben der notwendigen Infrastruktur auch das erforderliche Betreuungsfachpersonal gewinnen können. Wie schon in den vergangenen Jahren müssen wir daher im Stellenplan weiter nachlegen und werden hierfür mittel- bis langfristig 80 zusätzliche Personalstellen schaffen. Wir wollen Ihnen zudem im kommenden Jahr eine Kampagne zur Gewinnung und Bindung von Betreuungsfachkräften vorlegen.
Schwerpunkte wollen wir auch auf durchgängige Bildungsbiografien unserer Kinder legen. Kooperationen zwischen Kindergärten und Grundschulen wollen wir mit Campus-Lösungen erleichtern. An die Zeit in der Kita muss sich eine gute Betreuungssituation in der Grundschule nahtlos anschließen.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter.
In Aalen bieten wir schon an 13 von 14 Grundschulen ein Ganztagsangebot an – eine stolze Quote! Vor kurzem hat nun auch die Schulleitung der Grauleshofschule mitgeteilt, dass dort eine Ganztagesbetreuung angeboten werden soll. Somit müssen die Planungen hierfür nun zügig anlaufen. Erste Konzepte wollen wir Ihnen Anfang 2024 vorstellen. Aber auch an der Greutschule, der Hermann-Hesse-Schule, der Schwarzfeldschule, der Rombachschule, der Gemeinschaftsschule Welland und weiteren Grundschulen müssen noch weitere Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung geschaffen werden.
Hinzu kommen die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen am Talschulzentrum Wasseralfingen sowie die notwendigen Sanierungen am THG.
Überschlägig müssen wir im Finanzplanungszeitraum für die Modernisierung unserer Schulgebäude gut 50 Mio. € aufbringen – eine gigantische Summe! Zudem sind aus dem städtischen Haushalt auch künftig mindestens 4 Mio. € pro Jahr für die Medienoffensive an Schulen aufzuwenden. Hierunter fallen insbesondere die Kosten für Administration, Personal, Ersatzbeschaffungen, Abschreibungen und Lizenzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Investitionen in die Bildung und Betreuung unserer Kinder sind zugleich auch Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Gute Bildungseinrichtungen und Bildungschancen sind eine Frage der sozialen Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Zur Sicherung unseres Wirtschaftsstandorts benötigen wir gut ausgebildete junge Menschen für unsere Unternehmen und Betriebe. Investitionen in unsere Bildungsinfrastruktur sind und bleiben auch für die Stadt Aalen eine millionenschwere Daueraufgabe. Die Landesregierung lässt in Finanzierungsfragen hier noch große Lücken. Es gäbe auch hier für die Städte und Kommunen viel Grund zur Klage.
Jedoch: Mit Klagen und Schimpfen ist weder den Schülerinnen und Schülern noch den Eltern geholfen, wir müssen uns auch hier um Lösungen kümmern – und unser Haushalt zeigt, dass wir hier liefern!
Ein Blick auf das eben beschriebene Investitionsvolumen verdeutlicht aber auch: Wir müssen klare Prioritäten setzen, um die vor uns liegenden Aufgaben zu erledigen!
Ich habe es eingangs meiner Rede bereits erwähnt: Aalen wächst – in vielen Bereichen. Damit wachsen aber auch die ohnehin schon vielfältigen Aufgaben unserer Stadtverwaltung. Und dies zu einer Zeit, in der der Nachwuchs- und Fachkräftemangel gerade die öffentlichen Arbeitgeber zunehmend vor größer werdende Herausforderungen stellen. Haushaltstitel alleine sanieren keine Schulen, betreuen keine Kinder, pflegen keine Grünflächen, bauen keine Radwege, pflanzen keine Bäume und stellen keine Reisepässe aus. Zur Erfüllung all dieser Aufgaben benötigen wir gut ausgebildete und motivierte Mitarbeitende!
Im Stellenplanentwurf beantragen wir daher 43 neue Stellen. Dies sind rund 20 Stellen weniger als im Jahr 2023. Und dennoch werden unsere Personalaufwendungen von 62 Mio. € in diesem Jahr auf 72 Mio. € im kommenden Jahr anwachsen. Hauptgrund dafür sind die Tariferhöhungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von rund 10 %.
Meine Damen und Herren, bei einem Blick auf die mittelfristige Personalentwicklung der Stadt Aalen ist Folgendes festzustellen: Etwa 40 % der städtischen Beschäftigten sind über 50 Jahre alt und scheiden daher in spätestens 15 Jahren aus dem Beschäftigungsverhältnis aus. In absoluten Zahlen sind dies gut 500 Mitarbeitende.
Rechnet man die allgemeine Fluktuation auf dem modernen Arbeitsmarkt hinzu, müsste die Stadt Aalen jährlich fast 100 neue Mitarbeitende einstellen, um überhaupt den heutigen Personalstand halten zu können.
Mindestens so wichtig wie die Gewinnung neuer Kolleginnen und Kollegen sind daher die Bindung des derzeitigen Personals und die Nachwuchsgewinnung.
Wir wollen gemeinsam mit Ihnen in der kommenden Sitzungsrunde, zeitgleich mit der Einbringung des Stellenplanentwurfs, weitere Vorschläge zur Personalgewinnung und zur Personalbindung beraten. Besonderes Augenmerk werden wir dabei weiter auf die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte legen. Denn: Unsere Auszubildenden von heute sind unsere Mitarbeitenden von morgen! Wir werden Ihnen Vorschläge zur Ausweitung der Übernahme von Auszubildenden und zur Erweiterung von Fortbildungsmaßnahmen vorlegen.
Liebe Mitglieder des Aalener Gemeinderats, trotz der beschriebenen Herausforderungen legen wir Ihnen heute einen Etatentwurf vor, der den eingeschlagenen Weg konsequent fortzeichnet und klare Prioritäten setzt. Diese Prioritäten lauten Energieeffizienz und Klimaschutz, bezahlbares Wohnen sowie Bildung und Betreuung. Ich möchte Sie einladen, diesen Weg gemeinsam mit der Verwaltung weiter zu gehen – mutig, verlässlich und zuversichtlich!
Zu guter Letzt danke ich meinen beiden Beigeordneten, Wolfgang Steidle und Karl-Heinz Ehrmann, für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Für Dich, lieber Karl-Heinz, ist es die letzte Haushaltseinbringung. Der große Stellenwert, den der Bildungs- und Betreuungsbereich auch in diesem Etat einnimmt, zeugt von der großen Aufbauarbeit, die Du in den letzten Jahren hier geleistet hast. Dafür möchte ich Dir im Namen der Stadt Aalen schon heute herzlich Danke sagen!
Ich danke ebenso herzlich unserem stellvertretenden Stadtkämmerer, Wolfgang Barth und seinem ganzen Team, für die Erarbeitung des vorliegenden Planentwurfs. Und ich darf an dieser Stelle viele Grüße von Frau Stadtkämmerin Faußner ausrichten: „Der Gemeinderat soll mit den Haushaltsmitteln sparsam umgehen.“
Ich danke auch allen Kolleginnen und Kolleginnen der Stadtverwaltung sowie den Mitarbeitenden unserer städtischen Töchter für Ihre tägliche Arbeit zum Wohl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Ihnen, liebe Stadträtinnen und Stadträte, gilt mein Dank für die stets konstruktiven Beratungen und –wie ich meine– guten und wegweisenden Beschlüsse im Hauptorgan unserer Stadt. Uns obliegt nun die weitere Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung der Stadt Aalen. Ich wünsche uns dafür ein herzliches Glück auf!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich darf Ihnen heute den Entwurf des Haushaltsplans 2024 aus Sicht der Finanzverwaltung erläutern.
Zunächst möchte ich Ihnen aber einen kurzen Überblick zum Ablauf des Haushaltsplanverfahrens geben.
Nach der heutigen Etateinbringung werden wir Ihnen den Haushaltsplanentwurf 2024 samt mittelfristiger Finanzplanung bis einschließlich 2027 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. November 2023 ausführlich erläutern. Zwischen dem 20. und 29. November befassen sich die Ortschaftsräte mit dem Etatentwurf. Anschließend können die Fraktionen sowie Zählgemeinschaften des Gemeinderats in der öffentlichen Sitzung am 30. November 2023 ihre Haushaltsreden halten und ggf. schriftliche Anträge stellen. Über diese Haushaltsanträge samt Stellungnahmen der Verwaltung werden wir in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2023 gemeinsam beraten und entscheiden, damit der Haushaltsplan 2024 am 21. Dezember 2023verabschiedet werden kann.
Wir gehen bei Einhaltung dieses Zeitplans davon aus, dass, wie im laufenden Jahr, mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde und damit einer Bewirtschaftung des Haushaltsplans ab Mitte März 2024 gerechnet werden kann.
Nun darf ich Ihnen die wichtigsten finanziellen Eckpunkte des Haushaltsplans 2024 vorstellen:
Zum Ergebnishaushalt 2024:
Der Haushaltsplanentwurf 2024 schließt im Ergebnishaushalt mit rund 246,7 Mio. € bei den ordentlichen Aufwendungen ab. Die ordentlichen Erträge belaufen sich auf rund 229,6 Mio. €. Als außerordentliche Erträge werden 10,5 Mio. € veranschlagt, die im Wesentlichen aus Grundstücksveräußerungen resultieren.
Dadurch schließt das geplante Gesamtergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von rund 6,5 Mio. € ab (im Vorjahr Überschuss mit rund 6,0 Mio. €). Es gelingt uns daher im Jahr 2024 nicht, den Ergebnishaushalt auszugleichen. Dies hängt vor allem mit den - nach momentanem Stand - um rund 16,8 Mio. € gestiegenen Aufwendungen zusammen, die wir nicht vollständig mit Ertragssteigerungen auffangen können. Allerdings stehen zum Ausgleich des Defizits im Ergebnishaushalt Rücklagen aus den Ergebnissen der Vorjahre auf der Bilanz zur Verfügung.
Damit ist der Haushaltsplanentwurf 2024 genehmigungsfähig.
Für die Aufstellung jedes Haushaltsplans ist der Teilhaushalt 2 „Finanzen“ von entscheidender Bedeutung, da dieser den finanziellen Rahmen für alle anderen Teilhaushalte 1 sowie 3 bis 10 und damit den Haushaltsplan insgesamt vorgibt.
Das Gesamtsteueraufkommen im Haushaltsjahr 2023 erreicht weiterhin einen hohen Stand mit rund 174,2 Mio. € (Vorjahr: rund 166,9 Mio. €). Es bleibt abzuwarten, inwieweit die zur Stunde abgeschlossene Steuerschätzung auf Bundesebene noch Veränderungen für unseren Haushalt bringen wird.
Aufgrund der Entwicklung der diesjährigen Gewerbesteuereinnahmen, die sich auf etwa 48 Mio. € belaufen werden, prognostizieren wir für das Jahr 2024 Gewerbesteuern mit 50 Mio. €. Dabei ist der Hebesatz mit 380 Prozentpunkten unverändert.
Die weiteren größeren Einnahmen der Stadt Aalen stammen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die im Etatentwurf enthaltenen Werte orientieren sich am Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg. Aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer rechnen wir mit rund 49 Mio. €.
An Finanzzuweisungen einschließlich der Zuweisungen nach dem Familienleistungsausgleich können insgesamt rund 55,1 Mio. € erwartet werden.
Das Aufkommen aus Grundsteuer A und B wird mit insgesamt rund 10,2 Mio. € wie im Vorjahr bei weiterhin unveränderten Hebesätzen veranschlagt.
In dem Ihnen vorliegenden Werk ist keine Erhöhung der Hebesätze für die Grund- sowie die Gewerbesteuer eingeplant. Allerdings kann ich nicht unerwähnt lassen, dass wir mit unseren Hebesätzen sowohl im Durchschnitt der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis, als auch im Landesdurchschnitt weit unter dem Median liegen. Der durschnittliche Hebesatz bei der Grundsteuer B lag 2022 in Baden-Württemberg bei 411 Punkten, in Aalen liegen wir aktuell bei 370 Punkten. In € und Cent ausgedrückt bedeutet dies folgendes: In der Größenklasse zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern lag im Jahr 2022 das durchschnittliche Pro-Kopf-Aufkommen bei der Grundsteuer B bei 196,34 €, in Aalen bei 142,68 €!
Herr Oberbürgermeister Brütting hat in seinen Ausführungen bereits umrissen, wie sich die Verwaltung die Verwendung einer befristeten Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B vorstellt. Hierzu werden wir uns aber im Rahmen der weiteren Beratungen noch ausführlich austauschen können.
Zu den wesentlichen Steuereinnahmen kommen der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit rund 7,9 Mio. € sowie die Vergnügungs- und Hundesteuer mit 1,94 Mio. € hinzu. Zusammengerechnet gehen wir von einem Steueraufkommen (inklusive der Finanzzuweisungen) pro Einwohner von 2.524 € aus. Dies entspricht gerade einmal dem Landesdurchschnitt 2022, ohne die Finanzzuweisungen. Zur Erreichung des Landesdurchschnitts fehlen uns ca. 55 Mio. €!
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie wichtig für unsere finanziellen Spielräume diese Erträge aus Steuern und Finanzzuweisungen sind, möchte ich Ihnen diese eine Kennzahl für die anstehenden Beratungen mit auf den Weg geben. 75,9 % unserer gesamten Erträge kommen aus dem Steuertopf.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch allen unseren Steuerzahlern einen besonderen Dank aussprechen, denn ohne die gemeinschaftliche Anstrengung unserer Solidargemeinschaft in der Stadt, wäre es uns nicht möglich, unsere vielfältigen Aufgaben zum Wohle unserer Stadt Aalen zu erfüllen.
Diesen Steuereinnahmen stehen hohe Umlagen mit insgesamt rund 77,9 Mio. € (Vorjahr: 72,6 Mio. €) entgegen. Nun zu den einzelnen Umlagen:
Die Kreisumlage wurde auf Basis der Steuerkraftsumme der Stadt Aalen im Jahr 2022 berechnet. Dabei gehen wir davon aus, dass der Ostalbkreis eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes um 2,35 Prozentpunkte auf 33,25 Prozentpunkte umsetzt. Daher erhöht sich die bisherige Kreisumlage von rund 39,4 Mio. € auf rund 44,0 Mio. €.
Weiterhin schlägt die Finanzausgleichsumlage mit rund 29,3 Mio. € und die Gewerbesteuerumlage mit rund 4,6 Mio. € zu Buche. Die Gewerbesteuerumlage ist an die veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen gekoppelt.
Nach Abzug aller Umlagen stehen der Stadt Aalen im Jahr 2024 nach heutigem Stand rund 96,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr mit rund 94,2 Mio. € aus dem Teilhaushalt 2 zur Finanzierung aller Aufgaben in den restlichen Teilhaushalten 1 sowie 3 bis 10 zur Verfügung.
Welche Verwendung hat die Stadt Aalen für die Mittel aus dem Teilhaushalt 2 „Finanzen“ im Haushaltsplan 2024 vorgesehen? Welche weiteren Aufwendungen des Ergebnishaushalts stehen dem verbleibenden Gesamtsteueraufkommen gegenüber?
Oberbürgermeister Brütting hat in den vergangenen Minuten die „Marschrichtung“ für die kommenden Haushaltsjahre vorgegeben. „Aalen wächst“ und dafür schafft dieser Haushaltsplanentwurf die finanziellen Grundlagen. Es steht weiterhin der Ausbau und die Weiterentwicklung des Bildungs- und Betreuungsangebots im Fokus. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer finanziellen Anstrengungen. Nicht zuletzt bilden auch zunehmend der Klimaschutz und die Erreichung unserer Ziele in diesem Bereich einen Schwerpunkt in den kommenden Haushalten.
Durch zahlreiche Investitionen in sämtliche Aufgabenbereiche der Stadt Aalen erhöhen sich folglich die planmäßigen Abschreibungen auf rund 16,2 Mio. €, die es jedes Jahr zu erwirtschaften gilt. Deutlich spürbar sind die hohen Abschreibungen aufgrund der kurzen gesetzlichen Nutzungsdauern bei den Investitionen in die Medienoffensive als auch die Abschreibungen auf die Investitionskostenzuschüsse für das Kombibad.
Die aufzulösenden Ertragszuschüsse dagegen sind mit rund 4,3 Mio. € relativ konstant, da sich die Zuschussgewährung von Bund und Land nicht wesentlich verändert.
Die Personalaufwendungen wurden auf Basis des Entwurfs des Stellenplans 2024 veranschlagt und belaufen sich im Jahr 2024 auf insgesamt rund 72 Mio. € gegenüber dem Vorjahr mit 62,2 Mio. €. Die hohe Steigerung ist im Wesentlichen auf die Auswirkungen der abgeschlossenen Tarifrunde und den notwendigen Stellenneuschaffungen mit etwa 40 Stellen zurückzuführen. Die nachhaltige Steigerung des Personalaufwands stellt uns auch in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen beim Ausgleich des Ergebnishaushalts.
Darüber hinaus wurden im Ergebnishaushalt die inflationsbedingten Kostensteigerungen in den einzelnen Bereichen wie beispielsweise auf dem Bausektor aber auch bei klassischen Dienstleistungen berücksichtigt. Die nach wie vor hohen Energiepreise für unsere zahlreichen Einrichtungen, spielen hier genauso eine Rolle, wie die Aufwendungen für den laufenden Betrieb unserer Einrichtungen und Dienststellen.
Im Etat 2024 sind derzeit Kreditzinsen in Höhe von rund 1,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr mit rund 1 Mio. € eingeplant. Die Zinsbelastung wird sich im Rahmen der notwendigen Kreditneuaufnahmen in den Folgejahren bis auf 3 Millionen € jährlich erhöhen.
Kommen wir nun zum Investitionshaushalt 2024:
Der Investitionshaushalt hat ein Volumen von rund 83 Mio. € an Auszahlungen und 54 Mio. € an Einzahlungen.
Wie bereits bei der Haushaltsplanung 2023 begonnen, haben wir auch für das Jahr 2024 wieder darauf geachtet, bei begonnenen Maßnahmen nicht in Anspruch genommene Ansätze aus 2023 neu zu veranschlagen. Allein in der Konsolidierungsliste für 2023 sind Maßnahmen mit einem Volumen von 19 Mio. € enthalten, die in der aktuellen Planung wieder berücksichtigt wurden und das Gesamtvolumen entsprechend erhöhen.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind bis zum Jahr 2027 Investitionen mit einem Gesamtvolumen von nahezu 295 Mio. € enthalten. Die Umsetzung dieses Gesamtpakets bedarf einer großen Anstrengung von allen Beteiligten insbesondere der Mitarbeiterinnen die diese Maßnahmen betreuen und die Projekte umsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir stehen vor großen Herausforderungen, denen wir uns gemeinsam stellen müssen und denen wir mit diesem Haushaltsplan 2024 versuchen gerecht zu werden. Allerdings dürfen wir dabei die dauernde Leistungsfähigkeit, die zunehmend durch die Mehrbelastungen bei den Aufwendungen bei nicht schritthaltenden Erträgen eingeschränkt wird, nicht aus dem Auge verlieren. Eine Konzentration auf die Pflichtaufgaben muss verstärkt erfolgen, die Gewährung von Freiwilligkeitsleistungen sollte mit Maß und Ziel erfolgen und die Finanzierung muss der Aufgabenzuweisung von dritter Stelle zwingend folgen.
Das geplante Gesamtinvestitionspakets können wir nicht komplett aus Eigenmitteln finanzieren, deshalb müssen wir im gesamten Finanzplanungszeitraum Kreditermächtigungen einplanen. Im Haushaltsjahr 2024 ist eine Kreditermächtigung von 28 Mio. € einzuplanen. Bis 2027 steigt die Verschuldung, wenn alle Maßnahmen wie geplant zur Umsetzung kommen auf 96,7 Mio. €. Im Haushaltsplan 2023 sind wir noch von einem Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2026 von 118,9 Mio. € ausgegangen. Dennoch werden wir in den kommenden Beratungen zum Haushaltsplan 2024 die Verschuldung im Auge behalten müssen. Auch im Hinblick darauf, dass jeder €, den wir für Zins und Tilgung ausgeben, nicht mehr für die Erfüllung unserer Aufgaben zur Verfügung steht und damit unsere Handlungsfähigkeit einschränkt.
Gestatten Sie mir noch einige Gedanken, die ich Ihnen für die kommenden Beratungen des Haushaltsplanentwurfs mit auf den Weg geben möchte, dies dürfte im Übrigen ganz im Sinne der noch abwesenden Stadtkämmerin sein:
Wir stehen auch zukünftig vor großen finanziellen Herausforderungen und müssen dabei auch die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage berücksichtigen. Für den Haushaltsplanentwurf 2024 bedeutet dies, dass wir in der Fortschreibung flexibel reagieren müssen, sofern sich die allgemeinen Rahmenbedingungen im Laufe des Haushaltsplanverfahrens nochmals verändern.
Wir bitten daher um Ihre konstruktive Unterstützung im weiteren Haushaltsplanverfahren, bei der sich daran anschließenden Umsetzung der geplanten Maßnahmen, aber auch um Ihr Verständnis für die aktuelle Finanzsituation bzw. die Leistungsfähigkeit der Stadt Aalen.
Nun übergebe ich den Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2027 in Ihre Hände und bitte um Ihre Unterstützung und Ihre konstruktiven Vorschläge, damit das Haushaltsplanverfahren erfolgreich weitergeführt und der Haushaltsplan noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann, damit eine zeitnahe Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Frühjahr 2024 erfolgen kann.
Abschließend gilt mein Dank Herrn Oberbürgermeister Brütting, den Beigeordneten Herrn Steidle und Herrn Ehrmann sowie allen städtischen Ämtern und Dienststellen, die an diesem Haushaltsplanentwurf 2024 konstruktiv mitgearbeitet haben.
Mein besonderer und persönlicher Dank gilt meinem gesamten Team in der Stadtkämmerei, das auch in diesem besonderen Jahr, zuverlässig und rechtzeitig den Etatentwurf 2024 auf den Weg gebracht hat, was alles andere als selbstverständlich ist.
Ich wünsche uns allen gute Beratungen und Ihnen allesamt ein herzliches Glück Auf!
gez.
Wolfgang Barth