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Rathaus bleibt weiterhin geöffnet

Sprechzeiten täglich von 9 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

Aufgrund der jüngsten Entwicklung bei Corona-Infektionen insbesondere im Ostalbkreis hat der Corona-Stab der Stadt Aalen weitere Maßnahmen ergriffen, um die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung und der Rathäuser in den Ortschaften aufrecht zu erhalten.

Seit Montag, 16. März 2020 ist der Zugang zum Rathaus über den Haupteingang nicht mehr möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten ihre Anliegen möglichst telefonisch oder online zu erledigen. Damit soll eine Ausbreitung der Virus-Infektion möglichst entgegengewirkt werden.

Für dringliche, unaufschiebbare Anliegen wird im Erdgeschoss eine zentrale Antragsannahme eingerichtet, die aber nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache über den Westeingang des Rathauses zugänglich sein wird.

Für folgenden Ämter und Anliegen gibt es diese zentrale Antragsannahme:

Die Einsichtnahme in Planunterlagen laufender Bebauungsplanverfahren / Flächennutzungsplan-Änderungen ist jederzeit zu den folgenden Öffnungszeiten möglich:

Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr

Auskünfte werden bei Bedarf auf Nachfrage weiterhin durch Mitarbeiter des Stadtplanungsamts gegeben. Ansonsten können andere Termine vereinbart werden: Telefon: 07361 52-1511 oder per E-Mail an stadtplanungsamt@aalen.de

Die Unterlagen sind im Übrigen parallel auch im Internet unter www.aalen.de > Entwickeln > Bauen > Bauleitplanung oder über die Adresse www.aalen.de/planungsbeteiligung abrufbar.

Nutzen Sie bitte den Westeingang und informieren Sie unsere dort bereitstehenden Mitarbeiter, dass Sie Einsicht in die dort aushängenden Planunterlagen nehmen möchten.

Die Büros des Amtes für Zuwanderung und Integration sind weiterhin zugänglich.

Die Ortschaftsverwaltungen werden bis Freitag, 20. März nur telefonisch erreichbar sein und für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Grundsätzlich wird darum gebeten bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Halsschmerzen, Husten oder Erkältung zu Hause zu bleiben. Gleiches gilt für Personen die sich in einem der vom Robert Koch Institut benannten Risikogebiete aufgehalten haben, oder Kontakt mit Personen hatten die von dort zurückgekommen sind.

INFO

Sprechzeiten der Stadtverwaltung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung oder per Mail bei den jeweiligen Fachämtern:

Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr

© Stadt Aalen, 17.03.2020