Böller und Raketen dürfen nur von Erwachsenen ausschließlich an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden. Das bisher aus Gründen des Lärmschutzes geltende Verbot, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, wurde durch das Vierte Änderungsgesetz zum Sprengstoffgesetz erweitert. Nunmehr ist es aus Gründen des Brandschutzes zusätzlich generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen.
Feuerwerkskörper dürfen erst ab 29. Dezember 2016 verkauft werden und zwar nur an Personen über 18 Jahre. Der Verkauf an Jugendliche und Kinder ist selbst dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt.
Bei sogenannten Schnäppchen ist Vorsicht geboten. Nicht zugelassene Materialien, zu kurze Zündschnüre oder mangelhafte Verarbeitung sind nur einige Gründe für die Gefährlichkeit von Billigware. Deshalb sollte nur Feuerwerk gekauft werden, das eine Prüfnummer des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM) trägt.
Basteleien und der Selbstbau von Böllern und Raketen ist gefährlich. Das dabei verwendete Schwarzpulver kann durch Stöße, Reibung, elektrostatische Aufladung oder Funken gezündet werden und explodieren. Böller und Raketen müssen an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Raketen, Fontänen und Knaller dürfen nicht in geschlossenen Räumen gezündet werden.
Raketen haben schon so manchen Brand ausgelöst. Deshalb gilt: Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Bäumen, Oberleitungen, Tankstellen und Dachvorsprüngen abgebrannt werden. Dachluken, Fenster und Mülltonnen sollten geschlossen, Balkon und Terrasse leergeräumt sein. Ein Feuerlöscher oder zumindest ein Wassereimer sollte bereit stehen. Blindgänger gehören in die Mülltonne.
Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden. Außerdem können zivilrechtlich Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und Jugendliche sind Eltern oder andere Aufsichtspflichtige mitverantwortlich.
Bei Bränden und in Notsituationen kann über den Notruf der Feuerwehr unter Telefon- Nr. 112 oder der Polizei unter Telefon- Nr. 110 schnelle Hilfe angefordert werden.