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Radfahrstreifen und Schutzstreifen

Zwei verschiedene Dinge für sicheres Radeln durch Aalen

Um das Miteinander von Kraftfahrzeug- und Radverkehr auf den Straßen zu regeln, können Schutz- und Radfahrstreifen markiert werden. Damit soll vor allem das Radfahren sicherer werden. Grundsätzlich gilt, dass zum Überholen von Radfahrern Kfz-Fahrer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m innerorts einhalten müssen, sowohl auf der Straße als auch bei Schutzstreifen und bei Radfahrstreifen. Außerorts beträgt der gesetzliche Mindestabstand 2 m.
Bei Schutzstreifen trennt eine gestrichelte Linie den Radverkehr vom Autoverkehr. Es besteht kein Nutzungszwang für die Radfahrenden. Schutzfahrstreifen dürfen in Ausnahmefälle, solange der Radverkehr nicht behindert oder gefährdet wird, auch vom Kfz-Verkehr befahren werden. Parken ist hier nicht gestattet.
Radfahrstreifen sind durch eine durchgezogene Linie vom Autoverkehr abgetrennt. Diese Streifen sind exklusiv den Radfahrenden vorbehalten und benutzungspflichtig für die Radelnden. Autos dürfen diese nicht befahren. Auch das Halten und Parken ist für Autos hier nicht gestattet, bei Missachtung werden Bußgelder von bis zu 100 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg.
Damit Radelnde sicher durch Aalen kommen, sollten sie außerdem immer gut auf parkende Autos achten und auch auf dieser Seite einen Sicherheitsabstand von 50 bis 75 cm einhalten. Autofahrer müssen beim Öffnen der Türen zur Straßenseite auf kommende Radfahrer achten. Sicherheit verschafft der „holländische Griff“, indem die Fahrertür nicht mit der linken sondern mit der rechten Hand geöffnet und gleichzeitig der Blick nach hinten gerichtet wird. Schnell können bei unachtsamen Türöffnen sehr gefährliche Situationen für Radfahrer entstehen.
© Stadt Aalen, 27.07.2020