Quereinsteiger gemäß § 7 KiTaG
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in den städtischen Kitas als Quereinsteiger Fuß zu fassen.
Auch als Quereinsteiger gibt es Möglichkeiten in den städtischen Kitas. (© Andreas Wegelin)
Persönliche Voraussetzungen:
- Sie haben Ihre Begeisterung für die frühkindliche Bildung entdeckt,
- Sie haben eine persönliche Motivation, die von Einsatzbereitschaft und Freude an Herausforderungen geprägt ist,
- Sie sind teamorientiert und engagiert,
- Sie sind liebevoll im Umgang mit Kindern und bringen gerne Ihre eigenen Fähigkeiten, Interessen und Talente mit ein.
Folgende Berufsgruppen können gemäß § 7 KitaG nach einer Qualifizierung als Fachkraft anerkannt werden:
- Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Krankengymnasten oder Krankengymnastin, Ergotherapeut oder Ergotherapeutin, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut oder Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin, Logopäde und Logopädin,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Hebamme, Entbindungspfleger, Haus- und Familienpfleger oder Haus- und Familienpflegerin, Dorfhelfer und Dorfhelferin,
- Fachlehrer oder Fachlehrerin für musisch-technische Fächer,
- Personen, die die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Sonderschulen erfolgreich bestanden haben
Bei uns erhalten Sie
- eine Nachqualifizierung gemäß § 7 KiTaG am Institut für Soziale Berufe, St. Loreto gGmbH in Schwäbisch Gmünd. (Die Kostenübernahme erfolgt durch die Stadt Aalen),
- ein begleitetes Berufspraktikum in einer städtischen Kita in Aalen,
- für das betreute Berufspraktikum erhalten die Quereinsteiger eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertag für den öffentlichen Dienst,
- nach entsprechender Qualifikation eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertag für den öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe S 8 a TVöD (SuE).
Haben wir Ihr Interesse für den Quereinstieg geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!