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Quereinsteiger gemäß § 7 KiTaG

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in den städtischen Kitas als Quereinsteiger Fuß zu fassen.

Auch als Quereinsteiger gibt es Möglichkeiten in den städtischen Kitas. (© Andreas Wegelin)

Persönliche Voraussetzungen:

  • Sie haben Ihre Begeisterung für die frühkindliche Bildung entdeckt,
  • Sie haben eine persönliche Motivation, die von Einsatzbereitschaft und Freude an Herausforderungen geprägt ist,
  • Sie sind teamorientiert und engagiert,
  • Sie sind liebevoll im Umgang mit Kindern und bringen gerne Ihre eigenen Fähigkeiten, Interessen und Talente mit ein.

Folgende Berufsgruppen können gemäß § 7 KitaG nach einer Qualifizierung als Fachkraft anerkannt werden:

  • Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Krankengymnasten oder Krankengymnastin, Ergotherapeut oder Ergotherapeutin, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut oder Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin, Logopäde und Logopädin,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Hebamme, Entbindungspfleger, Haus- und Familienpfleger oder Haus- und Familienpflegerin, Dorfhelfer und Dorfhelferin,
  • Fachlehrer oder Fachlehrerin für musisch-technische Fächer,
  • Personen, die die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Sonderschulen erfolgreich bestanden haben

Bei uns erhalten Sie

  • eine Nachqualifizierung gemäß § 7 KiTaG am Institut für Soziale Berufe, St. Loreto gGmbH in Schwäbisch Gmünd. (Die Kostenübernahme erfolgt durch die Stadt Aalen),
  • ein begleitetes Berufspraktikum in einer städtischen Kita in Aalen,
  • für das betreute Berufspraktikum erhalten die Quereinsteiger eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertag für den öffentlichen Dienst,
  • nach entsprechender Qualifikation eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertag für den öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe S 8 a TVöD (SuE).

Haben wir Ihr Interesse für den Quereinstieg geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!