Seit 1. August 2023 ist unter www.aalen.de/mietspiegel der neue qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Aalen zu finden, der am gleichen Tag in Kraft getreten ist. Erstmals wurde bei der Erstellung auch die Gemeinde Essingen miteinbezogen, so dass der neue Mietspiegel für beide Kommunen angewendet werden kann. Die neue Mietspiegelbroschüre (PDF) kann unter www.aalen.de/mietspiegel heruntergeladen werden. Zudem liegt die Broschüre im Rathaus Aalen und in den Bezirksämtern und Geschäftsstellen aus. Mit Hilfe eines Mietspiegelrechners kann nach Eingabe der eigenen Wohnungsdaten die ortsübliche Vergleichsmiete errechnet werden.
Seit 2022 ist für Gemeinden über 50.000 Einwohner die Erstellung eines Mietspiegels Pflicht. Der nun vorliegende neue Mietspiegel für Aalen wurde auf Beschluss des Gemeinderats 2021 in Auftrag gegeben. Da bereits beim Gutachterausschuss die Gemeinde Essingen mit der Stadt Aalen kooperiert, wurde der neue Mietspiegel in Zusammenarbeit mit der Nachbarkommune erarbeitet.
Grundlage für die Erstellung des Mietspiegels ist eine repräsentative Umfrage des renommierten ALP Instituts für Wohnungen und Stadtentwicklung Hamburg. Dazu wurden Mieter und Eigentümer von nicht preisgebundenen Wohnungen in Aalen und Essingen befragt. Stichtag der Datenerhebung war der 1. Februar 2023, so dass eine Aktualität gesichert ist. Die Auswertung der Daten von rund 1.300 Wohnungen erfolgte nach wissenschaftlichen Grundsätzen. Der neue Mietspiegel wurde sowohl vom Mieterverein Ostalbkreis e.V. als auch von Haus & Grund Aalen e.V., als Interessenvertretungen der Mietparteien, anerkannt. Begleitet wurde das Verfahren vom örtlichen Arbeitskreis Mietspiegel, dem neben den genannten Interessenvertretungen der Mietparteien, auch Vertreter von Banken- und Wohnungswirtschaft sowie der beiden Kommunen Aalen und Essingen angehörte.
Das Zahlenwerk bietet eine verlässliche Auskunft über ortsübliche Vergleichsmieten und kann als Orientierungs- und Begründungshilfe bei Mietanpassungen dienen. Am 20. Juli 2023 wurde der Gemeinderat Aalen über den neuen Mietspiegel informiert. Der qualifizierte Mietspiegel gilt zunächst für die Dauer von zwei Jahren und ist dann der Marktentwicklung anzupassen.
Allgemeine Fragen zur Anwendung des Mietspiegels (keine Rechtsberatung) nimmt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter Telefon: 07361 52-1610 bzw. E-Mail: gutachterausschuss@aalen.de entgegen.
In konkreten Mieterhöhungsangelegenheiten bieten die Interessenvertretungen der Mieter (Mieterverein Ostalbkreis e.V.) bzw. Vermieter (Haus & Grund Aalen e.V.) ihren Mitgliedern entsprechende Beratungsmöglichkeiten an.