Im Zeitraum von Montag, 15. Mai bis Mittwoch, 17. Mai findet auf den 11 Aalener Friedhöfen die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabmale statt.
Mit der Grabmalstandsicherheitsprüfung kommt die Friedhofsverwaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nach.
Die Standsicherheit wird mithilfe von entsprechend zugelassenen und regelmäßig kalibrierten Prüfgeräten ermittelt.
Im Falle einer festgestellten Standunsicherheit eines Grabmals werden die Grabnutzungsberechtigten umgehend von der Friedhofsverwaltung informiert. Die Nutzungsberechtigten haben innerhalb von vier Wochen dafür Sorge zu tragen, dass die Standsicherheit wiederhergestellt wird; bei besonders umsturzgefährdeten Grabmalen innerhalb von zwei Wochen.