Die Stadt Aalen kommt im Zeitraum von Montag, 23. Mai bis Mittwoch, 25. Mai ihrer Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nach und lässt die Standsicherheit der Grabmale auf allen elf städtischen Friedhöfen überprüfen.
Die Standsicherheit wird mit Hilfe entsprechend zugelassener und regelmäßig kalibrierter Prüfgeräte ermittelt.
Im Falle einer festgestellten Standunsicherheit eines Grabmals werden die Grabnutzungsberechtigten umgehend von der Friedhofsverwaltung informiert. Die Nutzungsberechtigten haben innerhalb von vier Wochen dafür Sorge zu tragen, dass die Standsicherheit wiederhergestellt wird; bei besonders umsturzgefährdeten Grabmalen innerhalb von zwei Wochen.