Bewerbung: Preis der Gebrüder-Heiner-Stiftung

Die Stadt Aalen lobt in Zusammenarbeit mit der "Gebrüder Hartmut und Gerhard Heiner Stiftung" Preise zur Förderung von Projekten für Kinder und Jugendliche aus. Gewährt wird finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Projekte, die einen positiven Einfluss auf Kinder und Jugendliche haben und deren persönliche Entwicklung fördern. Die Höhe der Fördermittel können nach Antrag variieren. Insgesamt werden 30.000 Euro ausgeschüttet: 20.000 Euro aus der Gebrüder-Heiner-Stiftung und 10.000 Euro von der Stadt Aalen.

Das Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Vereine, Schulen sowie Einzelpersonen, die Projekte für und mit Aalener Kindern und Jugendlichen durchführen möchten. Besonders förderwürdig sind in diesem Zusammenhang Projekte, die von Kindern und Jugendlichen selbst durchgeführt oder zumindest mit maßgeblicher Beteiligung dieser umgesetzt werden.

Die Stiftung unterstützt Projekte aus verschiedenen Bereichen, darunter Musik, Sport, Soziales Engagement, Bildung und Kultur.

Förderkriterien:

• Die Projekte müssen einen klaren Bezug zu den genannten Förderschwerpunkten haben.

• Die Fördersumme kann einen Teil oder auch 100 Prozent des Projektbudgets abdecken.

• Die geplante Umsetzung des Projekts sowie dessen positive Auswirkungen auf die Zielgruppe müssen im Antrag dargelegt werden.

• Wir freuen uns, auch Projekte für benachteiligte Kinder und Jugendliche  fördern zu können.

• Die Fördermittel dürfen ausschließlich für die Durchführung des Projekts verwendet werden.

• Pro Antragsteller kann jährlich nur ein Antrag gestellt werden.

Einreichungsfrist: Förderanträge können bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Einreichung: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das unten stehende Formular.

Entscheidungsverfahren: Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Jury, die vom Aalener Jugendgemeinderat gebildet wird, auf Grundlage der eingegangenen Anträge und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. 

Die von der Jury ausgewählten Anträge werden in der Sitzung des Jugendgemeinderates vorgestellt, das Gesamtgremium stimmt danach über die Höhe der jeweiligen Förderung ab. 

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die Stadt Aalen.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht die Koordinationsstelle Jugendbeteiligung bei der Stadt Aalen zur Verfügung: Jugendgemeinderat@aalen.de

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