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Planungsrecht

Durch die Bauberatung beim Stadtplanungsamt wird den Bürgerinnen und Bürgern angeboten, sich vor Kauf eines Grundstückes oder eines bestehenden Gebäudes darüber zu informieren, welche baulichen Maßnahmen und in welchem Umfang diese auf dem ausgesuchten Grundstück realisiert werden können. Wenn das ausgesuchte Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, so kann an Hand der in diesem Plan getroffenen Festsetzungen der mögliche Rahmen für eine Grundstücksnutzung geklärt werden, dies gilt auch für Fragen der Baugestaltung. Falls das Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplanes liegt, gibt es nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Beurteilungskriterien (Genehmigung nach § 34 bzw. § 35 BauGB), so muss sich zum Beispiel im sogenannten "unbeplanten Innenbereich" ein Bauvorhaben in die Umgebung einfügen. Um eine schnelle Beurteilung der Planung zu gewährleisten und mögliche Fehlerquellen von Anfang an aus dem Weg zu räumen ist eine - kostenlose - Bauberatung sinnvoll und beugt späteren Enttäuschungen vor.

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