Plakatiererlaubnisse
Sondernutzungserlaubnis zum zeitlich befristeten Aufstellen von Plakaten anlässlich von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Antragstellung:
schriftlich/persönlich
Benötigte Unterlagen:
- Angaben über Anzahl und Größe der Plakate sowie Dauer der Plakatierung
- Angabe der Veranstaltung und des Verantwortlichen für die Plakatierung
- Entwurf des Plakats/Großflächenplakats
Gebühr:
je Plakat je angefangene Woche zwischen 2 und 5 €
einmalige Verwaltungsgebühr: 20,00 €
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Weitere Informationen