In Sargwahlgräbern, die einfachtief sind, dürfen je Stelle bei laufender Ruhezeit ein Sarg und 3 zusätzliche Urnen bestattet werden. In Sargwahlgräbern, die doppeltief sind, dürfen je Stelle bei laufender Ruhezeit 2 Särge und 2 zusätzliche Urnen bestattet werden. Alternativ dürfen auf einer Stelle eines Sargwahlgrabes auch 4 Urnen bestattet werden, sofern keine Sargbestattung erfolgt ist.
Die Bestattung von Vier Urnen in einem nachfolgenden dargestellten Sargrasengrab in Wahlgrabform ist somit auch möglich.
Im Zusammenhang mit einer zunehmenden Mobilität und einer sich ständig ändernden Arbeitswelt ist vielen Angehörigen eine dauerhafte Pflege des Grabes aus eigener Hand und vor Ort nicht möglich. Aus diesem Grund bietet die Stadt Aalen auf den Friedhöfen Unterrombach (Abt. P) und Dewangen (Abt. 5 Reihe 3) Sarggräber an, die grundsätzlich keiner Pflege bedürfen.
Es handelt sich hierbei um Sargrasengräber, bei denen die Fläche nicht bepflanzt werden muss, sondern Rasen wächst, der von den Friedhofsmitarbeitern gemäht wird. Sofern jedoch zu irgendeiner Zeit der Wunsch zur Pflege aufkommt ist es möglich, auf einer vorgegebenen Fläche von 60 x 80cm das Grab gemäß der städtischen Vorgaben zu bepflanzen. Bei einem Doppelgrab sogar eine Fläche von 120 x 80cm. Die Gräber werden entsprechend ihrer Lage zu den jeweiligen Gebührensätzen angeboten.
Im Zusammenhang mit einer zunehmenden Mobilität und einer sich ständig ändernden Arbeitswelt ist vielen Angehörigen eine dauerhafte Pflege des Grabes aus eigener Hand und vor Ort nicht möglich. Aus diesem Grund erlaubt die Stadt Aalen auf allen städtischen Friedhöfen Ganzabdeckungen auf Urneneinzelgräbern, die somit keiner Pflege bedürfen.
Des Weiteren sind die Urnengemeinschaftsgrabstätten in ihren drei Varianten über die Stadt vertraglich gesichert und in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft württembergischer Friedhofsgärtner in dauerhafter gärtnerischer Pflege. Somit ist auch hier ein eigener Pflegeaufwand nicht zwingend. Eine individuelle Note bei der Grabpflege ist hier nur in Form einer Steckvase erlaubt! Bei Grabstätten im Urnengemeinschaftsfeld ohne Grabstein kann durch die Auswahl des Grabmals noch eine persönliche und individuelle Gestaltung erfolgen.
Ein weiteres pflegefreies Angebot ist auch in den Kolumbariumsnischen zu sehen.