Personalausweis
Seit 01.11.2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat mit einem integrierten Chip, dadurch verfügt er über eine höhere Sicherheit vor Fälschung und Missbrauch.
Im Chip sind neben den persönlichen Daten, das Foto und die Fingerabdrücke (nicht bei Kindern unter 6 Jahren) gespeichert. Außerdem bietet er viele Einsatzmöglichkeiten, vor allem mit der Online-Auskunftsfunktion (eID-Funktion) zur Nutzung im Internet und an Automaten. Die eID-Funktion ist seit dem 15.07.2017 immer eingeschalten, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt des Antrags mind. 16 Jahre alt ist. Des Weiteren enthält er eine Vorbereitung für die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Informationen zur Online-Ausweisfunktion bietet das PDF-Dokument in der rechten Randspalte.
Seit 01.08.2021 gibt es nun eine neue Generation des Personalausweises, mit dieser Version wird der Personalausweis sicherheitstechnisch nochmals aufgewertet. Neu ist auch, dass die Erfassung der Fingerabdrücke für die antragstellende Person ab 6 Jahren verpflichtend ist.
Ausweispflicht
Im Regelfall wird der Personalausweis für deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren (Ausweispflicht) ausgestellt. Personalausweise ohne eID-Funktion können auch auf Antrag vor Vollendung des 16. Lebensjahres (in der Regel ab 12 Jahren) beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union beantragt werden. In dringenden Fällen wird ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt.
Beantragung
Persönlich mit dem bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. Grundsätzlich müssen auch Kinder (egal wie alt) bei der Beantragung persönlich anwesend sein; ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Pflicht.
Sonstige Unterlagen
- wenn vorhanden – bisheriges Ausweisdokument
- Passfoto biometriegeeignet (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit
- bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern unter Vorlage der Ausweisdokumente bzw. Kopie (aktueller Sorgerechtsnachweis)
– bei Antragstellung und Abholung muss 1 Elternteil anwesend sein
Hinweis zum Sorgerechtsnachweis:
Bei Kindern unverheirateter Mütter: Entweder Negativbescheinigung vom Jugendamt oder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit Zustimmung beider Elternteile.
Bei Kindern geschiedener Eltern: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. Unterschrift beider Elternteile.
- Aktueller Personenstandsnachweis (Geburts- bzw. Eheschließungsurkunde) in folgenden Fällen:
- Bei erstmaliger Beantragung (wenn bisher kein Personenstandsnachweis vorlag)
- nach Adoption
- nach Verlust des Dokumentes (wenn kein weiteres aktuelles Ausweisdokument vorgelegt werden kann und noch kein Personenstandnachweis vorliegt)
- nach Änderung personenstandsrelevanter Daten
- bei Geburtsdaten mit Sonderzeichen (bzgl. der korrekten Schreibweise)
- bei im Ausland lebenden Deutschen
- bei Datenkonflikten zwischen dem Register, Ausweisdokument und des Personenstandsnachweises.
Hinweis: Es empfiehlt sich immer zur evtl. Klärung der Daten einen vorhandenen Personenstandsnachweis mitzubringen bzw. vorher sich beim Bürgeramt Aalen oder einer Außenstelle zu erkundigen! - bei Umsiedlern nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein und evtl. vorhandener Nachweis über Namenserteilung
- nach Einbürgerungen übersetzte und anerkannte Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Eheschließungsurkunde, Namensänderung…), bisheriges ausländisches Dokument (auch in Kopie, wenn dieses bereits abgegeben wurde) und Einbürgerungsurkunde
Hinweis: Da bei der Dokumentenbeantragung nach Einbürgerung Verschiedenes anhand der vorzulegenden Unterlagen zu klären, prüfen und erfassen ist, muss hierfür ein Termin vereinbart werden. (www.aalen.de/Terminbuchung)
Auf der Webseite der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) finden Sie die Fotomustertafel (http://www.bundesdruckerei.de/de/1345-service) mit allen Hinweisen, welche Qualität ein biometriegeeignetes Passbild für die Verwendung in Ausweisdokumenten besitzen muss, sowie viele weitere Informationen wie z. B. über die Sicherheitsmerkmale von Ausweispapieren.
Bearbeitungszeit
ca. 3 - 6 Wochen
Gültigkeitsdauer
10 Jahre, bei Personen ab 24 Jahren
6 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren
Gebühr
37,00 Euro, bei Personen ab 24 Jahren
22,80 Euro, bei Personen unter 24 Jahren
(bei Unzuständigkeit und außerhalb der Dienstzeit plus 13,00 Euro)
Wichtiger Hinweis
Eine vorzeitige Neubeantragung des Personalausweises, bei einer Restgültigkeit von sechs Monaten oder mehr, kann laut § 6 Abs. 2 PAuswG nur bei Vorlage eines berechtigten Interesses erfolgen.
Verlängerungen sind nicht möglich!
Änderungsdienste
- Einschalten der Online-Ausweisfunktion
Das Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei. - Neusetzen bzw. Ändern der PIN
Das Neusetzen bzw. Ändern der PIN ist ebenfalls gebührenfrei. - Änderung der Wohnadresse
Nur beim Wohnort und der Wohnung möglich (z. B. bei Zuzug nach Aalen oder Umzug in Aalen bzw. Umbenennung der Anschrift)!
Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat) oder sonstigen Änderungen muss ein neuer Personalausweis beantragt werden! Die entsprechenden Unterlagen bzw. Urkunden hierfür müssen bei der Beantragung vorgelegt werden.
Eine Beantragung vor einer Eheschließung mit Namensänderung kann max. 8 Wochen zuvor erfolgen; hierzu muss die „Anmeldung zur Eheschließung“ vorgelegt werden.
Hinweis:
Sollten Sie innerhalb der Bearbeitungszeit dringend einen Ausweis benötigen, müssten Sie sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen.
Vorläufiger Personalausweis
- sofortige Ausstellung und Aushändigung (wenn Unterlagen komplett sind)
- Gültigkeitsdauer: höchstens 3 Monate
- Passfoto biometriegeeignet (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit
- Personenstandsnachweise (siehe Personalausweis)
- bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern unter Vorlage der Ausweisdokumente bzw. Kopie (aktueller Sorgerechtsnachweis) – bei Ausstellung/Abholung muss ein Elternteil anwesend sein – Hinweise zum Sorgerechtsnachweis (siehe „Sonstige Unterlagen“ beim Personalausweis)
- Gebühr: 10,00 Euro
Verlust des Personalausweises
Eine Verlustanzeige (http://www.aalen.de/verlustanzeige-und-wiederauffindenanzeige-von-ausweisdokumenten.157819.htm) des Personalausweises muss beim Bürgeramt oder den Außenstellen in den Ortschaften aufgenommen werden. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 Euro.
Bei Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden (diese muss bei Neubeantragung vorgelegt werden)!
Bei vorhandener Online-Funktion muss zusätzlich die Online-Funktion unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und des Sperrkennwortes bei der ausstellenden Behörde oder telefonisch über die Hotline 116-116 gesperrt werden.
Bei vorhandener Unterschriftsfunktion muss zusätzlich unverzüglich beim Signaturanbieter der Verlust gemeldet und die Funktion gesperrt werden.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis (nPA)
Das Bundesministerium des Innern hat für Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen ein Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis freigeschaltet. Unter www.personalausweisportal.de kann man sich umfassend über den neuen Ausweis informieren.
Link
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr