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Parkverbot am Sparkassenplatz

In der letzten Gemeinderatssitzung am 26. Januar war das zunehmend feststellbare unerlaubte Parken auf dem Sparkassenplatz thematisiert worden. Es wurde angeregt nach Fertigstellung des Platzes zwei Kurzzeitparkplätze einzurichten. Hierzu führt die Stadtverwaltung derzeit Gespräche mit den anliegenden Ladengeschäften, bevor die Stadt als untere Verwaltungsbehörde die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung erlässt. Anschließend müssen die Kurzzeitparkplätze zum Einkaufen noch gekennzeichnet werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Sparkassenplatz als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches ist das Parken nur auf gekennzeichneten Parkflächen zulässig. Solche Parkflächen gibt es derzeit auf dem Sparkassenplatz nicht, so dass dort nicht geparkt werden darf. Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten. Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge  können gebührenpflichtig verwarnt und gegebenenfalls kostenpflichtig abgeschleppt werden.

© Stadt Aalen, 07.02.2017