Parkberechtigungen für Handwerker
Jahresgenehmigung für Werkstattwagen und Kundendienstfahrzeuge um
- gebührenfrei an Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten über die Höchstparkdauer hinaus zu parken,
- in Fußgängerzonen außerhalb der Andienungszeiten mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren und zu parken,
- im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der Parkmarkierung zu parken, sofern eine Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern verbleibt,
- auf Anwohnerparkplätzen ohne Anwohnerparkausweis zu parken.
Benötigte Unterlagen:
Antrag mit der Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft
Gebühr: 140,00 Euro
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
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