Die Stadt Aalen stellt dem Landkreis die Friedensschule in Aalen-Unterkochen als Notunterkunft zur Verfügung. Darüber informieren Landrat Dr. Joachim Bläse und der Aalener Oberbürgermeister Frederick Brütting in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
„Wir sind dankbar, dass wir auf unseren Wohnraum-Aufruf so viel positive Resonanz erhalten haben. Uns liegen bereits rund 70 Angebote von Aalener Bürgerinnen und Bürgern vor, die geeignete Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine bereitstellen möchten. Wir konnten bereits rund 220 Geflüchtete aus der Ukraine unterbringen. Es freut uns, dass wir zudem mit den Räumen in der Friedensschule in Unterkochen weiterhelfen können,“ betont Oberbürgermeister Frederick Brütting.
Wie bereits die in Schwäbisch Gmünd im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma Bosch eingerichteten Notunterkunft soll die Friedensschule erst dann bezogen werden, wenn die Gemeinschaftsunterkünfte des Kreises voll belegt und kein kommunaler Wohnraum mehr zur Verfügung steht. „Wir stocken derzeit die Kapazitäten unser Gemeinschaftsunterkünfte auf, etwa durch zusätzliche Wohncontainer auf dem jeweiligen Gelände. Außerdem haben wir uns weitere Liegenschaften erschlossen, wie beispielsweise das DRK-Pflegeheim in Bopfingen, das Kloster Neresheim oder auch das Kloster Kirchheim, die wir als Gemeinschaftsunterkünfte nutzen“, erläutert Landrat Dr. Bläse. „Da wir aber nicht wissen, wie lange der Krieg in der Ukraine dauert, wie viele Menschen noch flüchten werden und wann tatsächlich die bundesweite Verlegung der Geflüchteten in die Länder und Kreise beginnt, wollen wir vorbereitet sein. Mein herzlicher Dank geht an Herrn Oberbürgermeister Brütting und die Stadt Aalen, die die Friedensschule zur Verfügung stellt.“ Am 4. April sind die Arbeiten zur Ausstattung der Friedensschule angelaufen.
INFO: 1.789 aus der Ukraine Geflüchtete sind Stand 1. April 2022 in den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises gemeldet. Viele dieser Geflüchteten konnten bislang bei Freunden oder Verwandten unterkommen. Hinzu kommt eine größere Anzahl, die noch in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen wohnen und sukzessive entweder in die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises oder direkt in Wohnraum in den Kommunen vermittelt werden müssen.