Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Überlassung einer kommunalen Leerrohrtrasse mit LWL und – soweit nötig – einer einmaligen Anschubfinanzierung zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Ortsteilen Waldhausen, Geiselwang, Brastelburg und Simmisweiler des Stadtbezirks Waldhausen sowie des Ortsteils Glashütte des Stadtbezirks Unterkochen der Stadt Aalen
Die Stadt Aalen sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürgerb sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung und Wirtschaftsförderung. Aus diesem Grund hat die Stadt Leerrohrtrassen (mit eingezogenem LWL) für eine zukunftssichere Breitbandversorgung verlegt und beabsichtigt, diese dem Anbieter zu überlassen, der das wirtschaftlichste Angebot für deren Nutzung abgibt. Die Stadt geht davon aus, dass für die geschaffene Infrastruktur eine Pacht zu erzielen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Stadt auch bereit, einem Netzbetreiber zusätzlich eine einmalige Anschubfinanzierung zum aktiven Netzbetrieb zu gewähren. Wir fordern daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot durch Benennung der gebotenen Pacht bzw. der benötigten
einmaligen Anschubfinanzierung abzugeben.
Vergabestelle: Stadt Aalen
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: 07361 52-0
E-Mail: presseamt@aalen.de
Kontaktstelle/Auskünfte: Thomas Mayer
Tiefbauamt
Tel.: 07361 52-1309
Fax: 07361 52-1903
E-Mail: thomas.mayer@aalen.de
Kartenmaterial und Marktanalyse:
wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt bzw. kann während der Öffnungszeiten bei der Stadt eingesehen und kopiert werden.
Stelle bei der die Angebote einzureichen sind: siehe Kontaktstelle
Der Zuschlag selbst wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (analog § 21 Abs. 1 EG VOL/A). Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich nach den folgend aufgeführten Kriterien ermittelt:
Nr. | Wertungskriterium | Wertungspunkte |
1 | Höhe der jährlichen Pacht- zahlung // Höhe der notwendigen einmaligen Anschubfinanzierung |
55Pkt. |
2 | Endabnehmerpreis (sog. Grundgebühr, pro Monat) |
35 Pkt. |
3 | Ausbauzeitraum | 10 Pkt. |
Art des Verfahrens: Offenes Verfahren
Ende der Angebotsfrist: 14.12.2015, 15 Uhr
Art der Angebotsabgabe: schriftlich über den Postweg, per Email oder über das zentrale Onlineportal www.breitbandausschreibungen.de in deutscher Sprache
Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 14.09.2016, 12 Uhr
Alle weiteren Informationen, Kartenmaterial etc. sind vom Bieter bei der Kontaktstelle anzufragen sowie auf der Homepage der Stadt abrufbar.
Aalen, den 14.10.2015
gez. Thilo Rentschler
Oberbürgermeister