Am kommenden Sonntag sind alle Aalener Bürgerinnen und Bürger aufgerufen ihre neue Oberbürgermeisterin/ ihren neuen Oberbürgermeister zu wählen. Insgesamt sind knapp 53.000 Wahlberechtigte registriert. Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Aalen wohnen (Hauptwohnsitz). Die Wahlberechtigten haben je eine Stimme abzugeben, die direkt im Wahllokal oder per Briefwahl abgegeben werden kann.
Zur Wahl stellen sich eine Bewerberin und vier Bewerber. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet, es wird darum gebeten den Personalausweis und/oder die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
Infektionsschutz in den Wahllokalen
Für Wählerinnen und Wähler sowie Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, besteht nach der aktuellen Corona-Verordnung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Personen mit einer ärztlichen Bescheinigung.
Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Es wird gebeten, die gängigen Hygieneregeln einzuhalten. Außerdem wird empfohlen, zur Stimmabgabe aus Gründen des Infektionsschutzes eigene Kugelschreiber in das Wahllokal mitzubringen.
Ab 18 Uhr findet in den Wahllokalen die öffentliche Auszählung der abgegebenen Stimmen statt. Unter www.aalen.de kann das Ergebnis der Wahl ab 18 Uhr aktuell verfolgt werden. Zusätzlich wird es ab 18 Uhr im Rathausfoyer auf einer Leinwand präsentiert. Aufgrund der geltenden Corona-Auflagen ist die Besucherzahl im Rathausfoyer bei der Ergebnispräsentation begrenzt. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. Analog zur Kandidatenvorstellung in der Stadthalle müssen die zugewiesenen Sitzplätze während der Dauer der Anwesenheit beibehalten werden und die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Für die Besucher*innen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Voraussichtlich gegen 19.30 Uhr wird der
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Oberbürgermeister Thilo Rentschler, das vorläufige amtliche Endergebnis bekanntgeben.
Am Montag, 5. Juli wird der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal das amtliche Endergebnis der Wahl feststellen.
Briefwahlunterlagen können noch zu folgenden Zeiten im Rathaus Aalen beantragt und abgeholt werden.
Briefwahlbüro Zimmer 101, 1. OG:
Freitag, 2. Juli 2021: 8:30 – 11:45
Kleiner Sitzungssaal (Eingang bei den Fahnenstangen, blaue Tür)
Freitag, 2. Juli 2021: 13:30 – 18:00 Uhr