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Nutzung der städtischen Spiel- und Bolzplätze bei 7-Tage-Inzidenz unter 100

Auch bei der unter 100 gesunkenen Sieben-Tage-Inzidenz sind auf den städtischen Spiel- und Bolzplätzen weiterhin die geltenden Abstandsregelungen zum Infektionsschutz (AHA-Regeln) einzuhalten. Entsprechende Hinweise zur Nutzung sind an diesen Plätzen angebracht, um die Infektionsgefahr gering zu halten.

Was es zu beachten gibt:

Die Stadt Aalen appelliert bei der Nutzung die ausgeschilderten Hinweise zu beachten und die Abstands- und Kontaktregeln einzuhalten.

Bei der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gibt es darüber hinaus Änderungen zur Höchstzahl der Benutzer auf diesen Plätzen.

Es sind maximal bis zu 20 Personen gleichzeitig gestattet, wobei pro Person mindestens 20m² Fläche zur Verfügung stehen müssen. An den städtischen Spielplätzen wird daher über einen Aushang auf die jeweilige Höchstzahl der Benutzer sowie auf die wesentlichen zu beachtenden Verhaltensregeln hingewiesen.

Es gilt auch weiterhin das Abstandsgebot für alle Personen (Erwachsene und Kinder), d.h. Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und es gilt Ansammlungen zu vermeiden. Es wird gebeten, Spielplätze in Begleitung von Erwachsenen zu nutzen, die für eine Einhaltung der Abstandsregeln sorgen.

Die Spielplätze sollen nur von gesunden Personen besucht werden. Essen und Trinken sowie die gemeinsame Nutzung von  Sandspielzeug sollten vermieden werden.

Bolzplätze

Die städtischen Bolzplätze dürfen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport in Gruppen mit bis zu maximal 20 Personen genutzt werden, wobei auch hier pro Person mindestens 20m² Fläche zur Verfügung stehen muss. Auch auf den Bolzplätzen sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln unbedingt zu beachten. Dort  wird ebenso über einen Aushang auf die jeweilige Höchstzahl der Benutzer sowie auf die wesentlichen zu beachtenden Verhaltensregeln hingewiesen.

Unabhängig von den Regelungen im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie ist hier auch das für den jeweiligen städtischen Bolz- oder Spielplatz geltende Höchstalter für die Benutzer zu beachten, welches auf den festinstallierten Bolz- und Spielplatzschildern angegeben ist und in der Regel je nach Platz entweder 14 oder 16 Jahre beträgt.

© Stadt Aalen, 07.06.2021