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Notfallbetreuung während der Osterferien

Angebot einer Notbetreuung in den Osterferien für Schüler*innen der Klassenstufe 1 bis 6 ganztägig eingerichtet.

Die Stadt Aalen bietet gemeinsam mit den Aalener Schulen in den Osterferien vom 6. April 2020 bis 19. April 2020 eine Ferienbetreuung für Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 6 an. Die Betreuung wird in Kooperation von Lehrkräften aller Aalener Schulen und pädagogischen Fachkräften der städtischen Jugendhäuser realisiert.

Mit der Greutschule in Aalen, dem Schülerhaus Welland in Hofherrnweiler und der Braunenbergschule in Wasseralfingen wurden drei dezentrale Standorte für die Osterferien-Notbetreuung gewählt. Die Betreuungszeiten erstrecken sich von 7 bis 17 Uhr an allen Ferientagen. An den Feiertagen und am Wochenende findet keine Betreuung statt. Die Bringzeiten sind täglich von 6.45 Uhr bis 9 Uhr. Eine Abholung der Kinder kann ab 13 Uhr erfolgen. Die Verpflegung ist von den Schüler*innen selbst mitzubringen.

Die Stadt Aalen hat mit allen 24 Schulen auf ihrer Gemarkung ein zentrales Anmeldeverfahren für die Familien organisiert. Unter der Telefonnummer 07361 52-1251 oder unter amt-fuer-soziales@aalen.de beim Amt für Soziales, Jugend und Familie erhalten Eltern weitere Auskünfte und können sich ab sofort anmelden.

 

Änderung der Nutzergruppe: Wer kann Betreuung in Anspruch nehmen?

Die Notbetreuungsplätze in den Schulen und in der Ferienbetreuung waren bisher – ebenso wie diejenigen in Kindertagesstätten - reserviert für Familien, in denen beide Elternteile (bzw. bei Alleinerziehende ein Elternteil) in der sogenannten kritischen Infrastruktur (systemrelevante Bereiche) arbeiten. Die Landesregierung ermöglicht jetzt den Kommunen, den Kreis der Berechtigten weiter zu fassen.

Die Stadt Aalen wird ab sofort für ihre Eltern, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheits- und Pflegbereich tätig ist, ebenso eine Notbetreuung anbieten, sofern die Kinderbetreuung durch das andere Elternteil nicht gesichert werden kann. Beide Elternteile sind allerdings zukünftig verpflichtet, eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers über die vorliegende Unabkömmlichkeit vorzulegen. 

 

Diese Regelung gilt sowohl für den Kitabereich, den Schulbereich wie auch für den Bereich der Ferienbetreuung an den Schulen. Anlass für die Neuregelung ist der zunehmende Personalmangel im Gesundheitsbereich. Oberbürgermeister Thilo Rentschler begrüßt diese Regelung: „Ich bin froh und schätze die schnelle Reaktion des Landes sehr, für diese Familien eine Erweiterung der Voraussetzungen der Notbetreuung herbeizuführen. Die Stadt Aalen kann nun ihre Arbeitgeber im Bereich der medizinischen Versorgung, insbesondere den ambulanten Pflegediensten, den Alten- und Pflegeheimen und dem Ostalbklinikum Aalen in der aktuell angespannten Phase eine rechtssichere Unterstützung im Bereich der Vereinbarkeit von Familien und Beruf bieten.“

Rückblick: Bereits am 24. März 2020 hat OB Rentschler sich in Abstimmung mit dem städtischen Verwaltungsstab schriftlich bei Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann für eine Öffnung der Notbetreuung stark gemacht.


Begriffsklärung: Kritische Infrastruktur

Zur kritischen Infrastruktur zählen die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, kommunale Leistungen der Existenzsicherung, Meldewesen etc.), die Lebensmittelbranche sowie Beschäftigte in den Bereichen Medien, Straßenmeistereien und Bestattungswesen.

© Stadt Aalen, 02.04.2020