Die Betreuungszeit am Freitag, 29. Mai erstreckt sich von 7 bis 17 Uhr. Die Kosten errechnen sich anteilig aus einem Wochenentgelt für die Ferienbetreuung und betragen 11,10 Euro. Eine Verpflegung ist nicht enthalten. Der Betrag wird im Nachgang in Rechnung gestellt. Inhaber der Spionkarte erhalten 35% Ermäßigung auf das ursprüngliche Entgelt.
Eine Vormerkung für eine Betreuung während der Pfingstferien ist ebenfalls ab sofort möglich. Hier gilt es nach wie vor abzuwarten, welche Vorgaben und Richtlinien vom Kultusministerium für die Notbetreuung in den Pfingstferien erlassen werden. Aussagen zu möglichen Kosten, dem Betreuungsrahmen oder dem Betreuungsstandort etc. können daher noch nicht abschließend erfolgen.
Das Angebot der Notbetreuung richtet sich wie bisher an Familien bei denen
Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist.
In jedem Fall ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit und die Präsenzpflicht des/der Arbeitnehmer/s sowie die Bestätigung beider Elternteile bzw. des/der Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist, erforderlich.
Anmeldungen zur Notbetreuung für den 29. Mai 2020 und die Vormerkung für die Pfingstferien werden zentral im Amt für Soziales, Jugend und Familie
unter der Telefonnummer 07361 52-1052 oder per E-Mail
amt-fuer-soziales@aalen.de entgegengenommen.
Die Hotline ist zu den üblichen Geschäftszeiten des Rathauses besetzt. Anmeldungen für die Notbetreuung während der Schulzeit erfolgen über die jeweiligen Schulsekretariate.