In den Pfingstferien wird die Stadt Aalen im Schülerhaus der Gemeinschaftsschule Welland eine kostenpflichtige Notbetreuung in der Zeit von 7 – 17 Uhr für Grundschulkinder anbieten.
Für die Teilnahme gelten folgende Kriterien:
• Beide erwerbstätige Erziehungsberechtige sind in dieser Woche aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert.
• Ein erwerbstätiges alleinerziehendes Elternteil ist in dieser Woche aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert.
• Die Betreuung eines Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls wird vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGBVIII angeordnet.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Stadtjugendreferates unter der Telefonnummer 07361/52497-0 oder per Mail unter hausderjugend@aalen.de gerne zur Verfügung.