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Notbetreuung für Grundschulkinder in den Pfingstferien

In den Pfingstferien wird die Stadt Aalen im Schülerhaus der Gemeinschaftsschule Welland eine kostenpflichtige Notbetreuung in der Zeit von 7 – 17 Uhr für Grundschulkinder anbieten.

Für die Teilnahme gelten folgende Kriterien: 
•    Beide erwerbstätige Erziehungsberechtige sind in dieser Woche aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert.
•    Ein erwerbstätiges alleinerziehendes Elternteil ist in dieser Woche aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert.
•    Die Betreuung eines Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls wird vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGBVIII angeordnet.


Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Stadtjugendreferates unter der Telefonnummer 07361/52497-0 oder per Mail unter hausderjugend@aalen.de gerne zur Verfügung. 

© Stadt Aalen, 14.05.2021