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Neufassung der Polizeiverordnung ab 1. Januar 2020

Am 24. Oktober 2019 hat der Gemeinderat der Stadt Aalen eine Neufassung der polizeilichen Umweltschutzverordnung beschlossen.

Den gesetzlichen Vorschriften nach muss eine Polizeiverordnung spätestens alle 20 Jahre überprüft werden und auf geänderte Verhältnisse hin angepasst werden. Die derzeitig noch gültige Polizeiverordnung wurde im Jahr 1992 neu gefasst und in den Jahren 2001, 2004 und 2013 jeweils geändert.
Auch im vom Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung vorgestellten Aktionsplan Müll war unter anderem eine Überarbeitung der Polizeiverordnung enthalten, weshalb auch aus diesem Grund eine Neufassung vorgenommen wurde.
Die zentralen Punkte der polizeilichen Umweltschutzverordnung, die ab 1. Januar 2020 in Kraft tritt, stellen unter anderem Vorschriften zur Müllvermeidung dar. So müssen künftig Verkaufsstellen von Lebensmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle und für den Straßenverkauf geeignete Behälter vor der Verkaufsstelle bereitstellen und den Müll entsprechend entsorgen.
Eine weitere Neuerung im Hinblick auf den Aktionsplan Müll stellt auch das Entfernen bereitgestellter Abfallbehälter dar. Diese müssen künftig unverzüglich nach der Leerung wieder entfernt werden.

Des Weiteren wurden neue Vorschriften eingeführt oder überarbeitet. 
Künftig müssen Straßenmusiker  nach maximal 60 Minuten einen deutlichen Platzwechsel vornehmen.
Für Hundehalter und Hundehalterinnen gilt künftig eine Leinenpflicht im baurechtlichen Innenbereich (gem. §§ 30-34 BauGB), sowie eine Leinenpflicht im Außenbereich bis 100 Meter ab dem letzten bewohnten Gebäude. Diese Regelung ist für Hundehalter*innen  wesentlich einfacher nachzuvollziehen als die bisherige Regelung.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ist es künftig möglich den vollen gesetzlichen Rahmen von mindestens 5 Euro und höchstens 5.000 Euro bzw. bei fahrlässigem Handeln  bis zu 2.500 Euro, auszuschöpfen.

Das Amt für Bürgerservice und öffentlich Ordnung weist darauf hin, dass die ab 1. Januar 2020 in Kraft tretende polizeiliche Umweltschutzverordnung einzuhalten ist und Verstöße entsprechend geahndet werden.

© Stadt Aalen, 17.12.2019