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Neuer Mietspiegel Aalen-Essingen 2023 in Planung

Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Stadt Aalen und der Gemeinde Essingen und mit Förderung des Landes wird in diesem Jahr ein neuer qualifizierter Mietspiegel erstellt, der am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll.
Der qualifizierte Mietspiegel Aalen (veröffentlicht 2018, angepasst 2020) verliert, den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches folgend, nach vier Jahren zum 31.01.2022 seine Gültigkeit. Unter der Federführung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Aalen-Essingen wurde letztes Jahr nach Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes und der Mietspiegelverordnung am 1. Juli mit den Arbeiten begonnen. So ist sichergestellt, dass die geänderten gesetzlichen Bestimmungen bei der Neuaufstellung des Mietspiegels berücksichtigt werden können. Begleitet wird das Projekt erneut vom ALP-Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg, das insbesondere die Mitte des Jahres beginnende Datenermittlung durchführt. 

Ist der alte Mietspiegel Aalen 2020 nach dem 31.01.2022 noch anwendbar?

Im Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraumes für die ortsübliche Vergleichsmiete ist geregelt, dass alte Mietspiegel mit Ablauf von zwei Jahren nach der Erstellung bzw. erstmaliger Anpassung ihre Gültigkeit verlieren. Der Aalener Mietspiegel ist daher ab 1. Februar 2022 nicht mehr anwendbar. 
Die Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 a Abs. 4 BGB kann allerdings auch dann wirksam erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung kein Mietspiegel vorhanden ist. So könnte ein veralteter Mietspiegel prinzipiell zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden.

Aktualisierte Informationen zum Mietspiegel finden Sie wie unter www.aalen.de  Rubrik LEBEN -> WOHNEN.

Allgemeine Anfragen nimmt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Aalen-Essingen unter:
Telefon: 07361 52-1610  bzw. E-Mail: gutachterausschuss@aalen.de entgegen. 

Bei mietrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Mieterverein Ostalbkreis e.V. bzw. den Haus & Grund Aalen e.V.

© Stadt Aalen, 02.02.2022