Neuer Dauerparktarif für Energiekunden - Stadtwerke Aalen führen Feierabendtarif ein

Pressemitteilung der Stadtwerke Aalen GmbH

Energiekunden der Stadtwerke Aalen erhalten ab 1. Dezember 2020 die Möglichkeit, mit dem neu eingeführten Feierabendtarif günstig abends sowie an Wochenenden in den Parkhäusern der Stadtwerke Aalen zu parken.

Voraussetzung für die Nutzung Feierabendtarifs ist, dass der Kunde Energiekunde bei den Stadtwerken Aalen ist und bereits eine Kundenkarte der Stadtwerke hat. Energiekunden der Stadtwerke, die noch keine Kundenkarte haben, können diese kostenlos bei den Stadtwerken und unter www.sw-aalen.de beantragen.

Mit dem Feierabendtarif können Parkkunden Montag bis Freitag 18:00 - 9:00 Uhr, Samstag ab 14:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 0:00 - 24:00 Uhr in allen Parkhäusern der Stadtwerke Aalen (Rathaustiefgarage, Parkhaus Reichsstädter Markt, Parkhaus Spitalstraße, Tiefgarage Spritzenhausplatz, sowie im Parkhaus am Bahnhof) parken. Dazu müssen Interessierte vorab einen Vertrag abschließen mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr. In den ersten sechs Monaten beträgt die Parkgebühr 29€ pro Monat, danach 39€ pro Monat. Außerhalb dieser Zeiten gelten die normalen Kurzparktarife. Bei Vertragsabschluss ist zudem eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50€ zu entrichten. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt direkt mit der Kundenkarte.

Der Feierabendtarif ist ein zusätzliches Angebot für Stadtwerkekunden, die hauptsächlich abends oder an Wochenenden dauerhaft parken möchten.
Weitere Information zum Feierabendtarif erhalten Interessierte telefonisch unter 07361 952-0 oder im Kundenbüro der Stadtwerke Aalen.

© Stadt Aalen, 30.11.2020