Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform ab 2025 – Bescheide werden ab 7. Januar versandt
Wie für alle Grundbesitzerinnen und -besitzer in Deutschland erwartet auch die Aalener Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2025 Änderungen bei der bisher entrichteten Grundsteuer.
Da die Grundsteuerreform für die Kommunen einkommensneutral sein soll, hat der Gemeinderat am 12. Dezember auf Vorschlag der Verwaltung eine Reduzierung des bisherigen Hebesatzes der Grundsteuer B beschlossen. Ab 2025 gelten folgende Hebesätze für die Grundsteuer:
Grundsteuer A: 300 v.H. (unverändert)
Grundsteuer B: 239 v.H. (bisher: 370 v. H.)
Die neuen Grundsteuerbescheide werden von der Steuerabteilung der Stadt Aalen ab dem 7. Januar 2025 verschickt.
Eigentümer können je nach Lage ihres Grundstücks in Zukunft entweder mehr oder auch weniger Steuer zu entrichten haben.
Der Grundsteuerwert wird zukünftig nur noch anhand der Grundstücksgröße und des jeweiligen Bodenricht-wertes errechnet. Die Art der Bebauung (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Geschäftsgebäude) ist nicht mehr relevant, für überwiegende Wohnnutzung wird allerdings generell ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent gewährt. Begehrte Wohnlagen haben einen höheren Bodenrichtwert, als Liegenschaften im Außenbereich.
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Im Rahmen der ersten beiden Schritte ermittelt das Finanzamt aus der Grundstücksfläche, dem Bodenrichtwert und der gesetzlich vorgegebenen Grundsteuermesszahl den Grundsteuermessbetrag. Im dritten Schritt erstellt die Stadt anhand des Messbetrags und des örtlichen Hebesatzes den Grundsteuerbescheid. Der Versand erfolgt ab dem 7. Januar 2025.
Rückfragen zum neuen Steuerbescheid beantwortet die Steuerabteilung der Stadt Aalen. Nähere Informationen und Erläuterungen sind auch dem jeweiligen neuen Steuerbescheid zu entnehmen. Da dem Steueramt bisher noch nicht alle notwendigen Messbetragsdaten vom zuständigen Finanzamt übermittelt wurden, erhalten möglicherweise nicht alle Steuerpflichtigen schon im Januar ihren neuen Bescheid.
Trotzdem wird dringend darum gebeten, keine Zahlungen auf Basis der bisherigen Grundsteuerbescheide vorzunehmen. Entsprechende Daueraufträge sollten überprüft und ggf. gelöscht werden.
Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer stehen auf der städtischen Homepage unter
www.aalen.de/grundsteuer
sowie auf der Seite der baden-württembergischen Finanzverwaltung unter
www.bit.ly/InfosGrundsteuer