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Neue Geschwindigkeitsregelung in der Rombacher Straße

Lärmschutz und Schule

In der Rombacher Straße wird ab Anfang September die zulässige Höchstgeschwindigkeit abschnittsweise auf 30 km/h reduziert.

Im Lärmaktionsplan der Stadt Aalen wurde zur Verringerung des Verkehrslärms eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im unteren Bereich der Rombacher Straße bis zur Einmündung Parkstraße empfohlen und vom Gemeinderat am 16.11.2017 beschlossen. 

Daneben ist in § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung bzw. in hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Schulen vorgesehen. Da sich in der Rombacher Straße ein direkter Zugang zum Schubart-Gymnasium befindet, wäre dort eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen.

Um eine einheitliche, für den fließenden Verkehr nachvollziehbare Verkehrsregelung zu treffen, hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aalen eine ganztägige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Rombacher Straße zwischen der Einfahrt zum Penny-Markt und dem Gebäude Rombacher Straße 65 angeordnet. Die Beschilderung wird mit der Erläuterung „Lärmschutz und Schule“ versehen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dieser Maßnahme zwischenzeitlich zugestimmt. Die Beschilderung wird Anfang September rechtzeitig vor Schuljahresbeginn aufgestellt.

Durch diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird auch einem seit langem bestehenden Wunsch der Anlieger der Rombacher Straße Rechnung getragen.

© Stadt Aalen, 28.08.2019