Der Gutachterausschuss Aalen-Essingen hat in der Sitzung am 27. März 2024 die neuen Bodenrichtwerte 2023 für die Stadt Aalen sowie für das Gemeindegebiet Essingen beschlossen.
Die Bodenrichtwerte 2023 (Stichtag: 1. Januar 2023) basieren auf Auswertungen der Kaufpreissammlung des Geschäftsjahres 2022. Hinweis: Im Rahmen der neuen Grundsteuerermittlung sind nicht die Bodenrichtwerte 2023, sondern die Bodenrichtwerte 2022 (Stichtag: 1. Januar 2022) für den gesamten steuerlichen Hauptfeststellungszeitraum (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2028) zu verwenden. Die Bodenrichtwerte 2023 sind in Kürze über das Bodenrichtwert-Informationssystem des Landes Baden-Württemberg (BORIS BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de kostenlos öffentlich einsehbar.