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Neue Bodenrichtwerte 2022

Der Gutachterausschuss Aalen-Essingen hat in der Sitzung am 22. Juni 2022 die neuen Bodenrichtwerte 2022 für die Stadt Aalen sowie für das Gemeindegebiet Essingen beschlossen.

Die Bodenrichtwerte 2022 (Stichtag: 01.01.2022) basieren auf Auswertungen der Kaufpreissammlung des Geschäftsjahres 2021. 

Die Bodenrichtwerte 2022 sind gleichzeitig als Grundlage für die Grundsteuererklärungen 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022) zu verwenden. Sie werden zu diesem Zweck frühestens ab 1. Juli 2022 auf einem Landesportal der Finanzverwaltung unter www.grundsteuer-bw.de zum kostenlosen Abruf bereitgestellt.
Da die Lieferung der Bodenrichtwertdaten an die Datenstelle des Landes bei den meisten Gutachterausschüssen erst gegen Ende Juni erfolgen wird, sind geringe Verzögerungen zum Monatswechsel Juli nicht auszuschließen.

Bei Problemen mit der Grundsteuererklärung, die nicht die Bodenrichtwerte selbst betreffen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. 

Die Bodenrichtwerte 2022 sind in Kürze ebenfalls über das Bodenrichtwert-Informationssystem des Landes Baden-Württemberg (BORIS BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de/ kostenlos für jedermann einsehbar.

INFO:

Anfragen zu den örtlichen Bodenrichtwerten nimmt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Aalen-Essingen unter:
Telefon: 07361 52-1610  bzw. E-Mail: gutachterausschuss@aalen.de entgegen.

© Stadt Aalen, 23.06.2022