Der Gutachterausschuss Aalen-Essingen hat in der Sitzung am 21. April 2022 die neuen Bodenrichtwerte 2021 für die Stadt Aalen sowie erstmals für das Gemeindegebiet Essingen beschlossen.
Die Bodenrichtwerte 2021 (Stichtag: 01. Januar 2021) basieren auf Auswertungen der Kaufpreissammlung der Geschäftsjahre 2019 und 2020. Sie folgen der Entwicklung des Immobilienmarktes und weisen insbesondere für Wohnbauflächen deutliche Steigerungen auf.
Die Bodenrichtwerte 2021 sind nicht für die neuen Grundsteuererklärungen 2022 zu verwenden!
Zur Umsetzung der Grundsteuerreform werden bis zum 30. Juni 2022 wiederum neue Bodenrichtwerte 2022 abgeleitet und ab 01. Juli 2022 in einem speziellen Landesportal zur Verfügung gestellt. Dazu folgen weitere Mitteilungen.
Die Bodenrichtwerte sind in Kürze über das Bodenrichtwert-Informationssystem des Landes Baden-Württemberg (BORIS BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de/ kostenlos für jedermann einsehbar.
Anfragen zu den örtlichen Bodenrichtwerten nimmt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Aalen-Essingen unter:
Telefon: 07361 52-1610 bzw. E-Mail: gutachterausschuss@aalen.de entgegen.