In Zusammenhang mit einem Wohnhausneubau in Aalen-Westheim wird über eine mögliche Bestechung bei der Stadtverwaltung spekuliert. Dies wird entschieden zurückgewiesen.
„Wir weisen diesen Vorwurf entschieden von uns, das entbehrt jeglicher Grundlage“, betont Oberbürgermeister Thilo Rentschler. „Die Stadtverwaltung trifft ihre Entscheidungen auf der Basis von Recht und Gesetz. Das außergewöhnliche Gebäude muss nicht jedem gefallen, aber diese Frage spielt bei der Erteilung einer Baugenehmigung keine Rolle.“
Die Baugenehmigung für das moderne Einfamilienhaus von architektonisch höchster Qualität wurde Anfang 2013 nach einer soliden Prüfung des Baurechts und nach Beteiligung des Fachbeirats Städtebau als unabhängigem Expertengremium und nach Anhörung im Ortschaftsrat Wasseralfingen und im Gemeinderat erteilt. Die Denkmaleigenschaften Westheims werden wegen der Randlage des Gebäudes nicht beeinträchtigt. Die Fachwerkhäuser in der Nachbarschaft stammen aus der Gründerzeit und stehen daher unter Denkmalschutz. Hier gelten für bauliche Veränderungen andere Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen.
Für das betreffende Grundstück gilt für die Genehmigung Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks-fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.“ Dies wurde von der Baurechtsbehörde und vom Fachbeirat Städtebau bestätigt.