Namensänderung, öffentlich-rechtliche
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. Darüber hinausgehende Namensänderungen dürfen deshalb nur genehmigt werden, wenn ein „wichtiger Grund“ dies rechtfertigt.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab über das Online-Buchungstool einen Termin mit uns.
Urkundenanforderung auf der Seite Bestellung von Personenstandsurkunden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht mit kommerziellen Online-Anbietern zusammenarbeiten!
Weitere Informationen
Ansprechpartner/in
-
-
Stellvertretende BezirksamtsleiterinLeonie SorgTel.: 07361 9791-18Fax: 07361 9791-33E-Mail: rathaus.wasseralfingen@aalen.de