Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Aalen wurde nach zwei Jahren Gültigkeit zum 01.02.2020 an die Marktentwicklung angepasst.
Nach § 558 d Abs. 2 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dies ist auf der Grundlage einer Indexfortschreibung über den Verbraucherpreisindex Deutschland (VPI) durch das Mietspiegelinstitut vorgenommen worden.
Der neue Mietspiegel 2020 ist somit nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom 01.02.2020 bis 31.01.2022 gültig. Weitere Informationen zum Mietspiegel finden Sie auf der Internetseite der Stadt Aalen www.aalen.de unter der Rubrik LEBEN -> WOHNEN, insbesondere den aktualisierten Online-Mietspiegelrechner 2020 sowie die überarbeitete Mietspiegelbroschüre digital als PDF. Die Druckversion der Mietspiegelbroschüre wird voraussichtlich ab Mitte Februar 2020 wieder im Rathaus Aalen, bei den Ortschaftsverwaltungen, dem Mieterverein Aalen e.V. und dem Haus & Grund Aalen e.V. ausgelegt.
Allgemeine Anfragen nimmt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Aalen entgegen unter:
Telefon: 07361 52-1405 bzw. E-Mail: gutachterausschuss@aalen.de