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Meldewesen wird vereinheitlicht – Zuständigkeit beim Bürgeramt

Ab 1. Februar müssen ausländische Staatsange-hörige für An-, Ab- und Ummeldungen nicht mehr bei der Ausländerbehörde vorsprechen, sondern beim Bürgeramt ihres Wohnortes.

Die Zuständigkeiten beim Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung haben sich geändert. Das bisher nicht einheitliche Verfahren für An-, Ab- und Ummeldungen wird beim Bürgeramt zentralisiert. Ab dem 1. Februar wird das komplette Meldewesen (An,- Ab- und Ummeldungen) aller Bürger*innen einheitlich in die Zuständigkeit des Bürgeramts sowie der Bezirksämter und Geschäftsstellen übergehen.

Bisher war das Meldewesen für deutsche und ausländische Staatsangehörige unterschiedlichen Sachgebieten zugeordnet. Meldevorgänge für ausländische Staatsangehörige konnten bislang nur bei der Ausländerbehörde vorgenommen werden. Dies wird nun vereinheitlicht und beim Bürgeramt gebündelt.

Sollte ein Umzug in einen der Teilorte Wasseralfingen, Unterkochen, Dewangen, Fachsenfeld, Hofen, Ebnat oder Waldhausen anstehen, wird auf die Bürgerbüros der entsprechenden Bezirksämter und Geschäftsstellen verwiesen.

Für einen Zuzug nach Aalen müssen neben der Wohnungsgeberbestätigung, der Identitätsnachweise, wie Reisepass oder Personalausweis bei Bedarf auch ausländische Personenstandsurkunden vorgelegt werden.

 

INFO:

Eine rechtzeitige Terminvereinbarung für das Bürgeramt im Rathaus Aalen ist zu empfehlen und online unter www.aalen.de/terminbuchung möglich, jedoch zu den bekannten Öffnungszeiten nicht zwingend erforderlich.

© Stadt Aalen, 01.02.2023