Die Luftqualität hat sich in Aalen seit den Anfängen der Aufzeichnungen Mitte der 1980er Jahre kontinuierlich verbessert. „In Aalen drohen deshalb keine Fahrverbote. Trotzdem sind Aalener Bürgerinnen und Bürger von möglichen kommenden Fahrverboten betroffen“, sagt OB Thilo Rentschler. „Die Kommunen dürfen in der aktuellen Debatte aber nicht den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Der Bundesgesetzgeber muss nun reagieren. Dabei sollte jedoch die Automobilindustrie in die Pflicht genommen werden.“
Im 21. Jahrhundert seien der Aufbau von Schranken in Form von Fahrverboten schwer denkbar – zumal diese nur partiell kontrollierbar seien. „Das Verhängen von Fahrverboten ist für jede betroffene Kommune ein harter Schlag und schädigt den Standort“, sagt das Aalener Stadtoberhaupt.
In Aalen werden alle relevanten Grenzwerte eingehalten und teilweise deutlich unterschritten. Dies gilt insbesondere auch für die derzeit diskutierten Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid NO2. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über mögliche Fahrverbote in belasteten Städten ist es ein Glücksfall, dass in Aalen seit 1985 eine Messstelle des Landes in der Bahnhofstraße 115 betrieben wird, welche die Entwicklung der Luftqualität dokumentiert. „Aalen war seit der Einführung von Grenzwerten nicht zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen und der Ausweisung von Umweltzonen betroffen. Deshalb wird Aalen auch von möglichen Fahrverboten nicht betroffen sein“, erläutert OB Thilo Rentschler die Messwerte. „Aalen profitiert von den Frischluftzonen der Täler zwischen den Bebauungsgebieten. Diese sorgen mit ihrer Durchlüftung für einen guten Luftaustausch.“
Die Überwachung der Luftqualität ist Aufgabe der Bundesländer. In Baden-Württemberg ist die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) für die Überwachung der Luftqualität zuständig. Die genauen Durchführungsbestimmungen wurden vom Gesetzgeber in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) festgelegt. Zur Überwachung betreibt Baden-Württemberg verschiedene Messnetze. Das Luftmessnetz besteht derzeit aus 34 Messstationen. Alle ermittelten Daten werden monatlich veröffentlicht und sind auf der Homepage unter www.aalen.de nachzulesen.
Der Jahresmittelwert von NO2 (Grenzwert 40 µg/m³ seit dem 1.1.2010) ist in der Zeit von 1985 mit 40 µg/m³ auf im Jahr 2016 mit 21 µg/m³ gesunken. Für Feinstaub gelten seit dem 1.1. 2005 rechtverbindliche Grenzwerte (Jahres-mittelwert und Tagesmittelwert), die vor diesem Stichtag und auch seither in Aalen alle eingehalten werden. Der Jahresmittelwert bezüglich Feinstaub in Aalen lag 2016 bei 15 µg/m³. Der Jahresmittel-Grenzwert von 40 µg/m³ war somit deutlich unterschritten. Der Grenzwert für das Tagesmittel beträgt 50 µg/m³ und darf an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. 2016 gab es hier eine Überschreitung an acht Tagen in Aalen. Insbesondere in den Wintermonaten mit austauscharmen Inversionswetterlagen kommt es zu Überschreitungen dieses Tagesmittelwertes.