Liegenschaftskatasterauszüge zum Bauantrag
Für Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren fertigen wir den Lageplan mit zeichnerischem und schriftlichen Teil gemäß den Vorgaben der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO).
Diese Unterlagen reichen aus, wenn Gebäude nicht an der Grundstücksgrenze oder so errichtet werden sollen, dass die nach Landesbauordnung (LBO) vorgeschriebenen Mindesttiefen der Abstandsflächen sicher eingehalten sind. Ebenso reichen sie bei eingeschossigen Gebäuden ohne Aufenthaltsräume bis zu 50 m² Grundfläche aus.Die geplanten Gebäude müssen von Ihnen in diesem Lageplan noch ergänzt werden.
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Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung