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Leinenpflicht für Hunde

In den vergangenen Wochen sind bei der Ortspolizeibehörde vermehrt Beschwerden eingegangen. wegen nicht angeleinten Hunden im Bereich des Geh- und Radweges zwischen dem Kaufland und der Industriestraße eingegangen.

In den vergangenen Wochen sind bei der Ortspolizeibehörde vermehrt Beschwerden  wegen nicht angeleinten Hunden im Bereich des Geh- und Radweges zwischen dem Kaufland und der Industriestraße eingegangen. 

Gemäß § 12 Abs. 3 sind Hunde innerorts auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie außerorts bis 100 Meter ab dem letzten bewohnten Gebäude an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Auch das oben genannte Gebiet entlang des Kochers fällt daher unter die Leinenpflicht. 

Verstöße gegen die aufgeführten Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. 

Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung
 

© Stadt Aalen, 04.06.2021