Lebensbescheinigung
Für Renten- und Pensionsansprüche von Senioren wird häufig eine Lebensbescheinigung benötigt.
Beantragung der Lebensbescheinigung:
Persönlich unter Vorlage des Ausweisdokumentes. Mitzubringen ist auch der von der Rentenstelle übersandte Vordruck.
Gebühren:
Bei Rentenansprüchen aus dem Ausland und bei privatversicherten Renten beträgt die Gebühr für die Bescheinigung 8,00 €.
Lebensbescheinigungen für die gesetzliche Rentenversicherung im Inland sind gebührenfrei (§ 64 SGB X).
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr