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Lasst Aalen wachsen - Baumpflanzungen

Aktuell können keine neuen Anträge im Förderbereich Baumpflanzungen gestellt werden.

Im Rahmen des Förderprogramms Lasst Aalen wachsen unterstützt die Stadt Aalen Baumpflanzungen durch Privatpersonen und gemeinnützige Vereine im Stadtgebiet. Neben Laubbäumen und Obstbäumen, werden Großsträucher mit bis zu 500 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.

Auf dem Bild sind zwei Männer zu sehen, die einen Baumsetzling einpflanzen.
Baumpflanzaktion Herbst 2021 (© Stadt Aalen)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Pflanzung von standortgerechten und klimaresilienten hoch- und halbstämmigen Laub- und Obstbäumen sowie Großsträuchern direkt in den Boden (nicht in Pflanzgefäße). Die Stadt Aalen veröffentlicht im August eine Sortenliste, aus der Pflanzen im Wert von bis zu 500 Euro pro Wohneinheit ausgewählt werden können. Anschließend bestellt die Stadt bei einer Baumschule.

Hinweis: Baumpflanzungen, die aufgrund von anderen Bestimmungen, z.B. Festsetzungen im Bebauungsplan, Ausgleichsmaßnahmen oder Baugenehmigungen realisiert werden müssen, sind nicht förderfähig.

Wo wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben in Aalen einschließlich aller Stadtbezirke und Teilorte.

Die Förderrichtlinie legt außerdem fest, dass diese Grundstücke innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und Splittersiedlungen sowie von Bebauungsplänen liegen müssen. Damit scheiden z.B. Feld- und Waldgrundstücke, Einzelgehöfte sowie die meisten Kleingartengrundstücke aus. 

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Einmal jährlich (Herbst) werden Sammelbestellungen über die Stadt Aalen bei einer Baumschule aufgegeben. Füllen Sie dazu das digitale Bestellformular aus und geben damit Ihre Bestellung mit Ihren Wunschpflanzen auf. Personen ohne Internetzugang erhalten das Bestellformular und die Sortenliste beim Amt für Grünflächen und Klimaschutz. Eine Bestellung ist ab August möglich!

Der Fördersatz beträgt 100 % der Bruttoerwerbskosten, jedoch maximal 500 Euro pro Wohneinheit.

Eine Antragsstellung ist pro Grundstück nur alle 10 Jahre möglich, unabhängig davon, ob die Förderung in Höhe von 500 Euro ausgeschöpft wird oder nicht.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie gemeinnützige Vereine. Ist die antragstellende Person nicht Eigentümer*in, muss das Formular Einwilligung Eigentümergemeinschaft unterschrieben und eingereicht werden (siehe Downloads)

Wie kommt die Bestellung zu Ihnen?

Die bestellten Pflanzen können in der Stadtgärtnerei (Nägeleshofstraße 60, 73434 Aalen) an einem Wochenende samt Pfahl und Strick abgeholt werden. Sollten Sie keine Abholmöglichkeit haben, werden die Pflanzen direkt nach Hause geliefert.

Der Tag für die Selbstabholung der Pflanzen in der Stadtgärtnerei ist Samstag, 9. November 2024. Hierbei kann zwischen drei Zeitfenstern gewählt werden: 

  • Zeitfenster 1: 8 - 10 Uhr
  • Zeitfenster 2: 10 - 12 Uhr
  • Zeitfenster 3: 12 - 15 Uhr 

Im Antragsformular ist das gewünschte Zeitfenster anzugeben.

Wenn die Bestellung nicht selbst abgeholt werden kann, sollte „Lieferung“ ausgewählt werden. Die Auslieferung erfolgt voraussichtlich am 7. und 8. November 2024. Sollte niemand persönlich vor Ort sein, werden die Pflanzen auf dem Grundstück abgelegt. Im Antragsformular ist hierfür ein geeigneter Ablageort auf dem Grundstück zu benennen. 

Weitere Hinweise

Die bestellten Pflanzen müssen im Stadtgebiet (Kernstadt, Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen, Wasseralfingen) gepflanzt werden.

Das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württembergs bezüglich Grenzabständen, Baumhöhen etc. ist zu beachten.

Dies kann hier abgerufen werden.

Die zum Download verfügbaren Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zum Baumpflanzprogramm wünschen, können sich an den unten genannten Kontakt wenden.

Downloads

Kontakt

Amt für Grünflächen und Klimaschutz
Marktplatz 30
73430 Aalen

Telefon: 07361 52-1328
E-Mail: gruenflaechenamt@aalen.de