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„Lasst Aalen wachsen“ startet ab 16. September

Die Stadt Aalen verschenkt bereits zum dritten Mal für heimische Gärten oder Vereinsgelände Bäume, Sträucher oder Hecken in einem Wert von bis zu 500 Euro pro Grundstück. Die Pflanzen können vom 16. September bis 7. Oktober direkt bei der Stadt bestellt werden.

Auf dem Bild ist ein Beispielhaft begrünter Vorgarten zu sehen.
Beispielhaft begrünter Vorgarten (© Stadt Aalen)

Bereits seit Herbst 2021 erhalten Aalenerinnen und Aalener die Möglichkeit, sich neues Grün in den Garten zu holen. Die beiden vorangegangenen Runden zeigen, dass großes Interesse in der Bevölkerung besteht und mit über 770 Bäumen und über 2.500 Sträuchern und Hecken, wurde bereits eine enormer Mehrwert für den Innenbereich erzielt, freut sich auch Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle. 

Was gibt es zu bestellen?
Wie bereits bei den letzten beiden Malen stehen zahlreiche Laub-, Obst- und Gehölzsorten zur Auswahl, die die Vielfalt im eigenen Garten befördern und sich positiv auf Klima und Fauna auswirken sollen. Neben typischen heimischen Sorten wie Kornelkirsche, Winterlinde oder Wald-Hasel gibt es auch weitere klimaangepasste Sorten, wie beispielsweise der Amber- oder Fächerblattbaum. Diese sind dem ein oder anderen vielleicht weniger geläufig, sie halten aber dem sich veränderten Klima mit Hitzeperioden, milden Wintern und Starkregenereignissen besser Stand als so mancher „Alteingesessener“. 

Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können Privatpersonen (auch Pächter*innen und Mieter* innen, wobei der Antrag zusätzlich vom der oder dem Grundstückseigentümer*in unterschrieben werden muss) sowie gemeinnützige Vereine von 16. September bis 7. Oktober direkt bei der Stadt Aalen. Anschließend erfolgt eine Sammelbestellung bei einer Baumschule. Pro Wohneinheit wird ein Zuschuss von maximal 500 Euro gewährt. 

Für wo kann bestellt werden?
Einen Antrag kann für Grundstücke gestellt werden, die sich in der Kernstadt von Aalen sowie in den Stadtteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen befinden. 

Die Förderrichtlinie legt außerdem fest, dass diese Grundstücke innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und Splittersiedlungen sowie von Bebauungsplänen liegen müssen. Damit scheiden z.B. Feld- und Waldgrundstücke, Einzelgehöfte sowie die meisten Kleingartengrundstücke aus.  

INFO:

Mehr Informationen rund um das Programm und zur Antragsstellung sind unter www.aalen.de/baumpflanzungen erhältlich. Dort können ab 15. September die Sortenliste für den Herbst 2022 sowie das Bestellformular heruntergeladen werden.

Bei Fragen steht Alena Röhrich unter 07361 52-1328 gerne zur Verfügung. 

© Stadt Aalen, 12.09.2022