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Lasst Aalen wachsen - Gebäudebegrünungen

Im Rahmen des erfolgreichen städtischen Förderprogramms „Lasst Aalen wachsen“ fördert die Stadt Aalen seit dem Frühjahr 2024 auch Fassaden- und Dachbegrünungen mit bis zu 2.000 Euro pro Maßnahme.

Was wird gefördert?

Gefördert werden fachgerechte Dachbegrünungen an Bestandsgebäuden und Neubauten sowie Instandsetzungen erneuerungsbedürftiger Begrünungen. Alle Maßnahmen und Materialien ab der Wurzelschutzschicht. 

Dazu zählen zum Beispiel standortgerechte Sprossenmischungen, Flachballenstauden, Saaten, Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturvielfalt und für mehr Biodiversität, (z. B. Anlage von Sandlinsen, Totholz, kleine Wasserflächen),  technische Elemente zur Herstellung von Retentionsdächern, oder Dachbegrünungen unter Photovoltaikanlagen.

Zudem werden boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen an Bestandsgebäuden und Neubauten sowie Instandsetzungen erneuerungsbedürftiger Begrünungen und in Ausnahmefällen troggebundene Fassadenbegrünungen gefördert. 

Dazu gehören zum Beispiel Entsiegelungs- und Bodenarbeiten sowie sonstige Pflanzvorbereitungen, Rank- und Kletterhilfen, Bewässerungssysteme und standortgerechte Bepflanzung, zum Beispiel mit Ramblerrosen (Rosa spec.), Efeu (Hedera helix), Wildem Wein (Parthenocissus tricuspidata) etc. Außerdem die Arbeits- und Planungsleistungen Dritter bis einschließlich der Fertigstellungspflege.

Hinweise: 
Die Fördervoraussetzungen und weitere Informationen zur Antragstellung sind der Förderrichtlinie „Lasst Aalen wachsen“  vom 21.03.2024. zu entnehmen. Gebäudebegrünungen, die aufgrund von anderen Bestimmungen, z.B. Festsetzungen im Bebauungsplan, Ausgleichsmaßnahmen oder Baugenehmigungen realisiert werden müssen, sind nicht förderfähig.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre ab erfolgter Umsetzung der Maßnahme. Abgängige Pflanzen sind innerhalb eines Jahres gleichartig zu ersetzen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen wurden!

Wo wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben in Aalen einschließlich aller Stadtbezirke und Teilorte.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt 100 Prozent der durch Rechnung nachgewiesenen, tatsächlichen Bruttokosten. Die Förderobergrenze je Vorhaben liegt bei 2.000 Euro, die Förderuntergrenze bei 500 Euro bei Dachbegrünungen und bei 200 Euro für Fassadenbegrünungen. Als Vorhaben gilt ein Gebäude. 

Eine Antragsstellung ist pro Gebäude und Förderschwerpunkt alle 10 Jahre möglich, unabhängig davon, ob die maximale Förderhöhe ausgeschöpft wird oder nicht. Es können sowohl Fördermittel für die Dach- als auch für die Fassadenbegrünung beantragt werden. Diese sind mit dem Förderschwerpunkt Baumpflanzungen kombinierbar.

Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Die Anträge werden durch das Amt für Grünflächen und Klimaschutz geprüft. Wird der Antrag positiv beschieden, erhalten die Antragssteller einen Zuwendungsbescheid. Da die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt, wird gebeten, den Antrag frühzeitig zu stellen. 

Wer kann eine Förderung beantragen?

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen als Grund- bzw. Gebäudeeigentümer oder sonst dingliche Verfügungsberechtigte, Mieter, Dritte mit Einverständnis des Eigentümers sowie gemeinnützige Vereine. Unter bestimmten Voraussetzungen gehören dazu auch juristische Personen und Einrichtungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts).

Alle Informationen zum Förderschwerpunkt Baumpflanzungen  können unter aalen.de/baumpflanzungen abgerufen werden. 

Die zum Download verfügbaren Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zur Förderung von Gebäudebegrünungen wünschen, können sich an den unten genannten Kontakt wenden.

Kontakt

Amt für Grünflächen und Klimaschutz
Marktplatz 30
73430 Aalen
Telefon: 07361 52-1328
E-Mail:  gruenflaechenamt@aalen.de