Langertstraße – ein Beispiel für nachhaltige Innenentwicklung
Stadt tritt Vorwürfen der Anwohnerschaft entgegen
Zu den von Anwohnern der Langerstraße geäußerten Vorwürfen zum geplanten Bauvorhaben eines privaten Investors auf einem bisher brach liegenden Grundstück zwischen Langert- und Saarstraße äußert sich die Stadtverwaltung wie folgt:
Seit vielen Jahren verfolgt die Stadt Aalen gemeinsam mit dem Gemeinderat eine nachhaltige flächen- und ressourcenschonende Bodenpolitik. Dem gegenüber steht die stark gestiegene Nachfrage nach Wohnraum und Baugrundstücken. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und im Bewusstsein, dass Natur und Umwelt bewahrt werden müssen, hat die Stadt Aalen in den vergangenen Jahren die Entwicklung innerörtlicher Potentialflächen stark intensiviert. Die Bebauung von Brachflächen in bestehenden Siedlungen, also die Schließung sogenannter Baulücken, steht dabei im Fokus.
Geradezu ein Paradebeispiel für eine städtebaulich und ökologisch sinnvolle Innentwicklungsmaßnahme ist das geplante Projekt zwischen Langert- und Saarstraße.
- Für das fragliche Grundstück gibt es einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1965. Dessen Festsetzungen entsprechen nicht mehr dem heutigen städtebaulichen Standard, der eine behutsame, flächenschonende Innenentwicklung mit dem Ziel einen attraktiven zentrumsnahen Wohnort zu schaffen, verbindet. Ziel ist es dabei, den immer wieder öffentlichkeitswirksam geforderten dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Der Bebauungsplan wurde unter diesen Gesichtspunkten neu aufgestellt und im Oktober 2020 veröffentlicht, um der Anwohnerschaft und Fachbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
- Auf die daraufhin von privater Seite eingegangenen Einwendungen hat die Stadtverwaltung reagiert und mit den Anwohnern gesprochen. Anschließend wurde ein Kompromissvorschlag zur ursprünglichen Planung erarbeitet, der vom Gemeinderat mitgetragen wurde.
- Der Investor hat auf Grundlage des geänderten Bebauungsplans seine Planungen angepasst und rückt nun mit seinem Bauvorhaben weit über die gem. Landesbauordnung vorgeschriebene Entfernung zu den bestehenden Nachbargebäuden ab. Statt der ursprünglichen 3,50 Meter wird der Abstand auf 5,60 Meter zur östlichen Grundstücksgrenze vergrößert, was ein deutliches Entgegenkommen für die Nachbarschaft bedeutet.
Es entstehen acht Reihen- und drei Doppelhäuser, sowie ein Einfamilienhaus. In diesem Zusammenhang von einem „Wohnblock“ zu sprechen, ist übertrieben. Tatsächlich fügen sich die Entwürfe hinsichtlich Höhe und überbauter Grundfläche gut in die Umgebungsbebauung ein.
Grundlage sind landesweit geltende Orientierungswerte hinsichtlich Siedlungsdichte und Grundfläche, wie sie auch in anderen Baugebieten zur Anwendung kommen.
- Die Erhöhung der Abstandsregelungen zugunsten der Angrenzer wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Gemeinderat hat im Juli 2021 der geänderten Planung zugestimmt. Bis Anfang September wurde der Plan öffentlich ausgelegt, um der Anwohnerschaft erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die bis jetzt eingegangenen Einwände werden aktuell sorgfältig geprüft und das Ergebnis wiederum dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Der Sachverhalt erfordert eine gründliche inhaltliche Auseinandersetzung, so dass keineswegs ein „Durchwinken“ oder „Durchdrücken“ noch im September in Frage kommt.
Die Stadtverwaltung weist Vorwürfe entschieden zurück, dass das Planverfahren nicht ausschließlich auf Grundlage geltender baurechtlicher Vorschriften und städtebaulicher Zielsetzungen erfolgt ist. Grundsätzlich werden die Interessen aller Beteiligten sorgfältig abgewogen und im Hinblick auf die Ziele einer sozialgerechten Bodennutzung und dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Stadtentwicklung gewertet. Das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses fließt in einen Bebauungsplan mit den erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen ein, der vom Gemeinderat beschlossen werden muss. Dieses Verfahren ist öffentlich, transparent und entspricht in vollem Umfang demokratischen Grundsätzen.
Für die Stadt Aalen als wachsende Stadt ist die Schaffung von Wohnraum – insbesondere bezahlbarer Wohnraum – sehr wichtig. Dazu gehören auch gemeinsame Anstrengungen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein kooperatives Vorgehen zwischen Stadtverwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft unerlässlich. Unter dem Motto „Aalen gemeinsam gestalten“ ist die Stadtverwaltung sowohl beim vorliegenden Bebauungsplangebiet als auch bei allen weiteren Stadtentwicklungsmaßnahmen an einem Interessenausgleich aller beteiligten Akteure bemüht.
© Stadt Aalen, 13.09.2021