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Landtagswahl am 14. März 2021

Wahllokale im Stadtbezirk Aalen-Unterkochen

Aufgrund der stetig steigenden Zahl von Briefwähler*innen wurde eine Neueinteilung der Urnenwahlbezirke in der Stadt Aalen vorgenommen. Außerdem stehen aufgrund der Corona-Pandemie einige bisherige Wahllokale in Altenheimen, Kindergärten, etc. nicht zur Verfügung.

Bitte beachten Sie deshalb die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, wo sich Ihr gegebenenfalls neues Wahllokal befindet.

Wahllokale im Stadtbezirk Aalen-Unterkochen

 

Wahlbezirk 50: Mensa der Kocherburgschule

Unterkochen, Kutschenweg 27

 

Wahlbezirk 51: Musiksaal der Kocherburgschule

Unterkochen, Kutschenweg 27

 

Wahlbezirk 52: Sitzungssaal des Rathauses

Unterkochen, Rathausplatz 7

 

Hinweis: Im Kindergarten Maria Fatima, im Albert-Schweitzer-Haus sowie im Feuerwehrgerätehaus sind keine Wahllokale eingerichtet.

 

Sie können Ihr Wahllokal auch über die städtische Homepage www.aalen.de suchen. Über den Button „Briefwahl beantragen" in der Navigationsleiste auf der Startseite gelangen Sie zum Link „Wo ist mein Wahllokal?".

 

Infektionsschutz in den Wahllokalen

    • Im Wahlgebäude muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder FFP 2-Maske) getragen werden (Ausnahme: Kinder bis zum 6. Lebensjahr oder Personen mit einer ärztlichen Bescheinigung).
    • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen.
    • Händedesinfektion vor dem Betreten des Wahlraums.
    • Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten (z.B. Wahlbeobachter), sind zur Angabe ihrer Kontaktdaten verpflichtet
    • Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
    • in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,
    • typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
    • keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt
    • auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes anwesend sein wollen, aber nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

 

Bitte eigene Kugelschreiber mitbringen

 

Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, zur Stimmabgabe in den Wahllokalen aus Gründen des Infektionsschutzes eigene Kugelschreiber mitzubringen.

 

 

Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

 

Bis Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr können im Briefwahlbüro im Rathaus Aalen (Eingang Galerie im Rathaus, links neben Haupteingang) noch Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Sie können dort auch gleich wählen, eine Wahlkabine und eine Wahlurne stehen bereit.

 

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz kann der Antrag auch noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt ist hierzu für Sie im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Aalen erreichbar (Eingang bei den Fahnenstangen), ebenso am Samstag, 13.03.2021 von 10.00 bis 12.00 Uhr).

 

Rückgabe der roten Wahlbriefe

 

Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr zentral im Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen eingegangen sein.

Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich!

© Stadt Aalen, 08.03.2021